Bachlauf durch Wiese, im Hintergrund Bäume

Romrod-Zell-Antrift

An den Gewässern Antrift und Göringer Bach sollen Uferrandstreifen ausgewiesen werden. Das Verfahrensgebiet liegt sowohl südwestlich, als auch nord- und südöstlich von Zell.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 131 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 131 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 56
Anzahl der Flurstücke ca. 198
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Romrod
Beteiligte Gemarkungen Zell, Romrod

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 166.700 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Romrod übernommen.

Ziele des Verfahrens

  • Durch die Bodenordnung sollen Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz aufgelöst werden.
  • Die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer soll durch die Ausweisung von Uferrandstreifen ermöglicht werden.
  • Vorhandene Feuchtflächen sollen erhalten und gesichert werden. Eine Erweiterung ist in Teilbereichen vorgesehen.
  • Durch eine zweckmäßige Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes sollen Bewirtschaftungsvereinfachungen für die landwirtschaftlichen Betriebe ermöglicht werden.
  • Notwendige Erschließungsmaßnahmen sollen durchgeführt werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 2000
Anordnungsbeschluss 11.04.2001
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 11.06.2001
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 12.12.2007
Feststellung der Wertermittlung entfällt (mit Planbekanntgabe)
Abfindungswunschtermin 2011
Abfindungsvereinbarung 2011
Allgemeiner Besitzübergang 15.12.2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 02.08.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 26.03.2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher 29.03.2018
Schlussfeststellung 21.11.2019

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