Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
UF 1866
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Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Die Stadt Rosbach liegt im westlichen Wetteraukreis und ist stark ackerbaulich geprägt.
Das Verfahren beinhaltet einen großen Teil Gemarkung Ober-Rosbach und einen kleinen Teil der Gemarkung Nieder-Rosbach.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 236 Hektar wovon für den Neubau der Umgehungsstraße ca. 10 Hektar beansprucht wurden.
| Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
|---|---|
| Verfahrensgröße | ca. 236 ha |
| Anzahl der Beteiligten | ca. 150 |
| Anzahl der Flurstücke | ca. 413 |
| Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Rosbach |
| Beteiligte Gemarkungen | Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach |
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc.
Im Einwirkungsbereich der Ortsumfahrung übernimmt der Unternehmensträger die Verfahrenskosten.
Die ggf. darüber hinausgehenden Verfahrenskostenanteile trägt das Land Hessen
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden, z.B. durch Maßnahmen die der Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen dienen, die durch den Bau der Ortsumfahrung entstanden sind.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist insbesondere die Bereitstellung des für den Neubau der Ortsumgehung in großem Umfang benötigten Landes sowie die Verteilung des Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern. Weiterhin sollen die durch das Unternehmen verursachten landeskulturellen Schäden vermindert und Nachteile für die allgemeine Landeskultur vermieden werden. Neben den unternehmensbedingten Zielen können auch im erforderlichen Umfang notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung durchgeführt werden. Dies beinhaltet vor allem An- und Durchschneidungen der vorhandenen Flächen durch die Neuordnung des Grundbesitzes zu beseitigen, ein funktionsfähiges Wege- und Grabennetz herzustellen sowie die Durchführung von landschaftsgestalterischen Maßnahmen.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
| Anordnungsbeschluss | 10.11.2009 |
|---|---|
| 1. Änderungsbeschluss | 19.04.2010 |
| 2. Änderungsbeschluss | 06.03.2014 |
| 3. Änderungsbeschluss | 16.08.2017 |
| Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 19.10.2010 |
| Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 21.12.2015 |
| Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan, 1. Änderung | 14.02.2020 |
| Feststellung der Wertermittlung | 14.05.2018 |
| Abfindungswunschtermin | Juni - Oktober 2018 |
| Abfindungsvereinbarung | Februar - Mai 2019 |
| Allgemeiner Besitzübergang | 05.06.2019 |
| Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 21.07.2022 |
| Eintritt des neuen Rechtszustandes | 12.07.2023 |
| Berichtigung der öffentlichen Bücher | 31.08.2023 |
| Schlussfeststellung | 09.12.2025 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Büdingen