Geteerter Weg links neben einem Sonnenblumenfeld, im Hintergrund Büsche und Bäume

Rosenthal Radfernweg R6

Rosenthal ist eine Stadt im Südosten des Landkreises Waldeck-Frankenberg in Hessen.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Rosenthal grenzt im Norden an die Gemeinde Burgwald, im Osten an die Stadt Gemünden (beide im Landkreis Waldeck-Frankenberg), im Südosten an die Gemeinde Wohratal, im Süden an die Städte Rauschenberg und Wetter, sowie im Westen an die Gemeinde Münchhausen (alle im Landkreis Marburg-Biedenkopf).

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 63 ha
Anzahl der Beteiligten 29
Anzahl der Flurstücke 45
Beteiligte Gemeinde/Stadt Rosenthal
Beteiligte Gemarkungen

Rosenthal

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die im Zusammenhang mit dem Neubau des Radfernweges R6 entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 17.02.2014
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 19.08.2014
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan -
Feststellung der Wertermittlung -
Abfindungswunschtermin 11/2014
Abfindungsvereinbarung 11/2014
Allgemeiner Besitzübergang 06.02.2015
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 29.09.2016
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01.12.2016
Berichtigung der öffentlichen Bücher 13.12.2016
Schlussfeststellung 16.12.2016

Schlagworte zum Thema