Verfahrensgebiet
Siehe Kurzinfo mit Übersichtskarte und allgemeinen Daten zum Verfahren.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 648 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 300 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1.110 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Runkel, Limburg |
Beteiligte Gemarkungen | Dehrn, Steeden, Ahlbach, Offheim, Eschhofen |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe nach § 87 FlurbG.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger ersetzen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 60 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Gemeinde Runkel übernommen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 973.300 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- den im Zusammenhang mit dem Bau der Teilortsumgehung (L 3063) und der Kreisstraße K 521 entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt.
- die entstehenden landeskulturellen Nachteile möglichst zu vermeiden,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durchzuführen,
- die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung zu fördern.