Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
F 998
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".
Verfahrensart | Integralverfahren nach §1 FlurbG |
Verfahrensgröße | 337 ha, davon 10 ha Wald |
Anzahl der Beteiligten | 168 |
Anzahl der Flurstücke | 747 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinden Schenklengsfeld, Hauneck |
Beteiligte Gemarkungen |
Schenklengsfeld-Erdmannrode, Hauneck-Fischbach |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 78% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) (Stand: 1. Änderung) mit einem Volumen von 674.000 € an Ausführungskosten genehmigt worden.
Sind dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | x |
Flurbereinigungsbeschluss | 25.10.1992 |
1. Änderungsbeschluss | 05.10.2007 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 05.02.1997 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 06.11.2002 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 1. Änderung |
18.04.2012 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 2. Änderung |
28.12.2015 |
Feststellung der Wertermittlung | 02.02.2009 |
Abfindungswunschtermine | 16.02. bis 13.03.2009 |
Abfindungsvereinbarung | ab 20.07.2009 |
Allgemeiner Besitzübergang | 28.06.2010 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 19.04.2016 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 03.05.2018 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 12.11.2020 |
Schlussfeststellung | 02.11.2021 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Telefon
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)