Befestigter Weg rechts neben einer Ackerfläche, im Hintergrund Windräder

Schöneck-Kilianstädten L 3008

Die Gemeinde Schöneck befindet sich im westlichen Main-Kinzig-Kreis an der unteren Nidder und ist stark ackerbaulich geprägt.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Die Gemeinde Schöneck befindet sich im westlichen Main-Kinzig-Kreis an der unteren Nidder und ist stark ackerbaulich geprägt. Das Verfahren beinhaltet außer der Gemeinde Schöneck noch Teile am Nordrand der Stadt Maintal.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 384 Hektar wovon für den Neubau der L 3008 ca. 28 Hektar beansprucht werden.

Verfahrensdaten

Verfahrensart

Flurbereinigung nach § 87 FlurbG

Verfahrensgröße

ca. 384 ha

Anzahl der Beteiligten

ca. 280

Anzahl der Flurstücke

ca. 606

Beteiligte Gemeinde/Stadt

Gemeinde Schöneck, Stadt Maintal

Beteiligte Gemarkungen

Kilianstädten, Oberdorfelden, Wachenbuchen

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc.

Im Einwirkungsbereich der Ortsumfahrung übernimmt der Unternehmensträger die Verfahrenskosten.
Die ggf. darüber hinausgehenden Verfahrenskostenanteile trägt das Land Hessen.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden, z.B. durch Maßnahmen die der Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen dienen, die durch den Bau der Ortsumfahrung entstanden sind.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Die Enteignungsbehörde ( Regierungspräsidium Darmstadt ) hat nach Einleitung der Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Schöneck-Kilianstädten im Zuge der Landesstraße L 3008 im Oktober 2002 eine Unternehmensflurbereinigung nach §87 FlurbG beim Hessischen Landes-vermessungsamt -Obere Flurbereinigungsbehörde- beantragt.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und
  • Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, zu beseitigen bzw. zu mindern.
    Es handelt sich hier insbesondere um die Beseitigung der Durchschneidungsschäden, Schaffung von wirtschaftlichen Grundstücksformen, Anlage und Ausbau eines funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und Grabennetzes und die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen
  • um weitere agrarstrukturelle Verbesserungsmaßnahmen im Verfahren zu erreichen,
  • um Maßnahmen der Landentwicklung durch Dritte (Gemeinde Schöneck) umzusetzen, insbesondere Ausgleichs- und Renaturierungsmaßnahmen an der Nidder. 

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss 01.12.2003
1. Änderungsbeschluss 11.06.2007
2. Änderungsbeschluss 25.02.2008
3. Änderungsbeschluss 13.05.2009
4. Änderungsbeschluss 10.05.2010
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 08.11.2004
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 22.09.2008
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
( 1. Änderung )
14.09.2012
Feststellung der Wertermittlung 08.07.2009
Abfindungswunschtermin 2010
Abfindungsvereinbarung 2010
Allgemeiner Besitzübergang 07.07.2010
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 08.05.2014
Eintritt des neuen Rechtszustandes 11.11.2014
Berichtigung der öffentlichen Bücher 22.06.2015
Schlussfeststellung

11.12.2015

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