Blick über Wiese, im Hintergrund Bäume und Häuser

Schwalmtal, Schwalm - Musel

Das Flurbereinigungs-Verfahrensgebiet bezieht sich auf Flächen zwischen den Ortslagen der Gemarkungen Renzendorf, Unter-Sorg und Hopfgarten.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 79 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße 79 ha
Anzahl der Beteiligten 55
Beteiligte Gemeinde/Stadt Schwalmtal, Alsfeld
Beteiligte Gemarkungen Brauerschwend, Hopfgarten, Unter-Sorg, Ober-Sorg,  Renzendorf

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  1. Maßnahmen zur Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes durchzuführen,
  2. die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer durch die Ausweisung von Uferrandstreifen sowie den Einbau von Steinschüttungen bwz. Rauhen Rampen an den Querungsbauwerken zu fördern,
  3. eine Sicherung und Verbesserung des Grundwasservorkommens zu erreichen (Erwerb von Feuchtflächen),
  4. Landnutzungskonflikte landwirtschaftlicher Flächen aufzulösen,
  5. den Grundbesitz neu zu ordnen, eine zweckmäßige Gestaltung des Flurberinigungsgebietes zu erreichen und Bewirtschaftungsvereinfachungen (Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen) für die verbleibenden landwirtschaftlichen Betriebe zu ermöglichen.

Die Hinzuziehung von Grundstücken im 1. Änderungsbeschluss 2002 erfolgte aus folgenden Gründen:

  1. Durch die Zuziehung sollten Landnutzungskonflikte zwischen landwirtschaftlichen Flächen und denen des Natur- und Gewässerschutzes aufgelöst werden.
  2. Es sollen notwendige Erschließungsmaßnahmen durchgeführt werden.
  3. Die Einbeziehung von weiteren Austauschgrundstücken erfordert eine Erweiterung des Verfahrensgebietes.

Die Zuziehung eines weiteren Flurstücks im 2. Änderungsbeschluss 2008 erfolgte, um die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer durch die Ausweisung von Uferrandstreifen sowie den Einbau von Steinschüttungen bzw. rauhen Rampen an den Querungsbauwerken zu fördern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1999/2000
Anordnungsbeschluss 24.01.2000
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 03.05.2000
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 16.02.2004
Feststellung der Wertermittlung entfällt (mit Planbekanntgabe)
Abfindungswunschtermin 2006/2007
Abfindungsvereinbarung 2006/2007
Allgemeiner Besitzübergang 01.10.2007
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 04.12.2014
Eintritt des neuen Rechtszustandes 15.09.2015
Berichtigung der öffentlichen Bücher 06.10.2015
Schlussfeststellung 30.09.2016

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