Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 1260
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 79 ha.
Verfahrensart | vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | 79 ha |
Anzahl der Beteiligten | 55 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Schwalmtal, Alsfeld |
Beteiligte Gemarkungen | Brauerschwend, Hopfgarten, Unter-Sorg, Ober-Sorg, Renzendorf |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
Die Hinzuziehung von Grundstücken im 1. Änderungsbeschluss 2002 erfolgte aus folgenden Gründen:
Die Zuziehung eines weiteren Flurstücks im 2. Änderungsbeschluss 2008 erfolgte, um die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer durch die Ausweisung von Uferrandstreifen sowie den Einbau von Steinschüttungen bzw. rauhen Rampen an den Querungsbauwerken zu fördern.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | 1999/2000 |
Anordnungsbeschluss | 24.01.2000 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 03.05.2000 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 16.02.2004 |
Feststellung der Wertermittlung | entfällt (mit Planbekanntgabe) |
Abfindungswunschtermin | 2006/2007 |
Abfindungsvereinbarung | 2006/2007 |
Allgemeiner Besitzübergang | 01.10.2007 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 04.12.2014 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 15.09.2015 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 06.10.2015 |
Schlussfeststellung | 30.09.2016 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Fulda