Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 1578
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 115 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 346 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 888 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Siegbach u. Bischoffen |
Beteiligte Gemarkungen | Bischoffen, Eisemroth, Oberndorf, Tringenstein, Übernthal u. Wallenfels |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation wie Personal, Sachverständige, etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren (z. B. Vermessungskosten), die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Im Flurbereinigungsverfahren tragen die beiden Gemeinden Siegbach und Bischoffen die entstehenden Kosten.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt zur
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | 14.07.2005 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 14.02.2008 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | entfällt |
Feststellung der Wertermittlung | 18.11.2013 |
Abfindungswunschtermin | x |
Abfindungsvereinbarung | x |
Allgemeiner Besitzübergang | 23.10.2014 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 16.07.2015 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 14.06.2016 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 08.08.2016 |
Schlussfeststellung | 05.12.2016 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Marburg
Telefon
Robert-Koch-Str. 17
35037 Marburg