Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
F 966
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Die Stadt Steinau liegt im oberen Kinzigtal in einer sehr hügeligen Landschaft. Das Verfahren beinhaltet außer der Stadt Steinau noch Teile der Stadt Bad Soden-Salmünster.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 10 km² (1036 ha) wovon für den Neubau der A66 ca. 115 Hektar beansprucht werden.
Verfahrensart |
Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße |
ca. 1036 ha |
Anzahl der Beteiligten |
ca. 375 |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 1750 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt |
Stadt Steinau an der Straße, Stadt Bad Soden-Salmünster |
Beteiligte Gemarkungen |
Steinau, Marborn, Romsthal, Ahl |
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc.
Im Einwirkungsbereich der Ortsumfahrung übernimmt der Unternehmensträger die Verfahrenskosten.
Die ggf. darüber hinausgehenden Verfahrenskostenanteile trägt das Land Hessen.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden, z.B. durch Maßnahmen die der Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen dienen, die durch den Bau der Autobahn entstanden sind.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Die Enteignungsbehörde ( Regierungspräsidium Darmstadt ) hat nach Einleitung der Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A66 Frankfurt/M. – Fulda im April 1989 eine Unternehmensflurbereinigung nach §87 FlurbG beim damaligen Hessischen Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Landentwicklung (Obere Flurbereinigungsbehörde,) heute Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, beantragt.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Flurbereinigungsbeschluss | 29.01.1990 |
1. Änderungsbeschluss | 15.05.1995 |
2. Änderungsbeschluss | 18.01.2005 |
3. Änderungsbeschluss | 29.08.2007 |
4. Änderungsbeschluss | 22.09.2008 |
5. Änderungsbeschluss | 30.11.2011 |
6. Änderungsbeschluss | 23.09.2013 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 22.01.1991 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 03.11.1998 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan ( 1. Änderung ) |
06.07.1999 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan ( 2. Änderung ) |
19.09.2013 |
Feststellung der Wertermittlung | 11.02.2011 |
Abfindungswunschtermin | 2011 |
Abfindungsvereinbarung | 2012 |
Allgemeiner Besitzübergang | 02.07.2012 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 30.05.2017 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 17.04.2018 |
Schlussfeststellung |
15.02.2019 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Telefon
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen