Autobahn mit Fahrzeugen

Steinau an der Straße

Die Stadt Steinau liegt im oberen Kinzigtal in einer sehr hügeligen Landschaft.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Die Stadt Steinau liegt im oberen Kinzigtal in einer sehr hügeligen Landschaft. Das Verfahren beinhaltet außer der Stadt Steinau noch Teile der Stadt Bad Soden-Salmünster.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 10 km² (1036 ha) wovon für den Neubau der A66 ca. 115 Hektar beansprucht werden.

Verfahrensdaten

Verfahrensart

Flurbereinigung nach § 87 FlurbG

Verfahrensgröße

ca. 1036 ha

Anzahl der Beteiligten

ca. 375

Anzahl der Flurstücke

ca. 1750

Beteiligte Gemeinde/Stadt

Stadt Steinau an der Straße, Stadt Bad Soden-Salmünster

Beteiligte Gemarkungen

Steinau, Marborn, Romsthal, Ahl

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc.

Im Einwirkungsbereich der Ortsumfahrung übernimmt der Unternehmensträger die Verfahrenskosten.
Die ggf. darüber hinausgehenden Verfahrenskostenanteile trägt das Land Hessen.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden, z.B. durch Maßnahmen die der Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen dienen, die durch den Bau der Autobahn entstanden sind.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Die Enteignungsbehörde ( Regierungspräsidium Darmstadt ) hat nach Einleitung der Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A66 Frankfurt/M. – Fulda im April 1989 eine Unternehmensflurbereinigung nach §87 FlurbG beim damaligen Hessischen Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Landentwicklung (Obere Flurbereinigungsbehörde,) heute Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, beantragt.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und
  • Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, zu vermeiden bzw. zu mindern.
    Es handelt sich hier insbesondere um die Beseitigung der Durchschneidungsschäden, Schaffung von wirtschaftlichen Grundstücksformen, Anlage eines funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und Grabennetzes und die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen. Zusätzlich werden Vorgaben des Hessischen Landesprogrammes „Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz“ umgesetzt (Ausweisung von Uferrandstreifen und Auenflächen).

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss 29.01.1990
1. Änderungsbeschluss 15.05.1995
2. Änderungsbeschluss 18.01.2005
3. Änderungsbeschluss 29.08.2007
4. Änderungsbeschluss 22.09.2008
5. Änderungsbeschluss 30.11.2011
6. Änderungsbeschluss 23.09.2013
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 22.01.1991
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 03.11.1998
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
( 1. Änderung )
06.07.1999
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
( 2. Änderung )
19.09.2013
Feststellung der Wertermittlung 11.02.2011
Abfindungswunschtermin 2011
Abfindungsvereinbarung 2012
Allgemeiner Besitzübergang 02.07.2012
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 30.05.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 17.04.2018
Schlussfeststellung

15.02.2019

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