Kartenausschnitt

Tringensteiner Schelde

Das Verfahrensgebiet befindet sich im nördlichen Lahn-Dill-Kreis und umfasst Teile der Gemarkungen Oberscheld (Stadt Dillenburg) und Tringenstein (Gemeinde Siegbach). Es ist Bestandteil des Naturschutzgebietes „Tringensteiner Schelde“ und erstreckt sich auf ca. 4 km Länge entlang des gleichnamigen Bachlaufes, der lokal auch „Irrschelde“ genannt wird.

Verfahrensgebiet

Die Abgrenzung des geplanten Verfahrensgebietes ist in der Übersichtskarte dargestellt, welche unter „Downloads“ zu finden ist. Dort befindet sich ebenfalls eine Präsentation zur Information und Anhörung.

Auf Antrag von HessenForst, Forstamt Herborn und im Benehmen mit dem Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 53.3 Naturschutz III, soll ein Zusammenlegungsverfahren gemäß § 91 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung) durchgeführt werden.

Ausgangslage des Verfahrens im Bereich des sogenannten „Irrschelde-Tal“ war der Erwerb privater Flächen durch HessenForst. Ziele des Verfahrens sind die Zusammenlegungen von öffentlichen Eigentumsflächen und gleichzeitig eine sinnvolle Neuordnung und Zusammenlegung privater Flächen im Auenbereich.

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.

Ausführungskosten entstehen u. a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

Zuschüsse der Europäischen Union (EU), sowie Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften. Der nach der Durchführung des Verfahrens verbleibende Eigenanteil wird von dem Regierungspräsidium Gießen übernommen.

Das Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG soll durchgeführt werden, um durch Bodenordnung der Zersplitterung von Privateigentum entgegenzuwirken und durch Zusammenlegung von jeweils privatem Eigentum und Landeseigentum, die Konflikte zwischen Bewirtschaftung und Naturschutz und anderweitige agrarstrukturelle Mängel zu beseitigen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Zusammenlegungsbeschluss25.05. - 26.05.2026

Schlagworte zum Thema