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Usingen - Galgenkopf

Usingen ist zugleich Stadtteil und als Gemeinde auch Stadt im Hochtaunuskreis in Hessen. Der Wohn- und Schulstandort war bis 1972 Kreisstadt des damaligen Kreises Usingen.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Siehe allgemeine Daten zum Verfahren in der Downloadliste.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 26 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 30 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke alter Bestand ca. 190, neuer Bestand ca. 50
Beteiligte Gemeinde/Stadt Usingen
Beteiligte Gemarkungen Usingen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Stadt Usingen übernommen.

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 45.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die Eigentumsstrukturen neu zu ordnen,
  • die naturnahe Entwicklung der Usa zu verbessern sowie den Hochwasserschutz zu unterstützen,
  • darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss x
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft x
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan x
Feststellung der Wertermittlung x
Abfindungswunschtermin x
Abfindungsvereinbarung x
Vorläufige Besitzeinweisung x
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes x
Eintritt des neuen Rechtszustandes x
Berichtigung der öffentlichen Bücher x
Schlussfeststellung x

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