Entstehung des Verfahrens
Die gesamte Feldgemarkung Usingen unterlag dem Flurbereinigungsverfahren „Usingen (DF 491)“. Dieses Verfahren wurde 1970 angeordnet und im Jahre 1979 aufgrund einer geplanten Ortsumgehung ruhend gestellt. Im Jahre 2020 wurde das Altverfahren eingestellt, da durch nachträglich eingetretene Umstände die bei Anordnung des Verfahrens gesetzten agrarstrukturellen Ziele und der damit verbundene Mehrwert für die Teilnehmer und insbesondere für die Landwirtschaft nicht mehr erreicht werden konnten. Gemäß § 9 Absatz 2 FlurbG hat die Flurbereinigungsbehörde im Zuge der Einstellung einen geordneten Zustand herzustellen. Hierfür wurde ein Abwicklungsplan verfasst aus dem hervorgeht, dass ein geeignetes Bodenordnungsverfahren eingeleitet und durchgeführt werden muss, um den erforderlichen geordneten Zustand wiederherzustellen. Als geeignetes Verfahren wurde ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG gewählt, welches den Namen „Usingen – Waldhof (Z 2632)“ trägt.
Den Abwicklungsplan finden Sie im Downloadbereich des Altverfahrens „Usingen (DF 491)“ auf der Internetseite
hvbg.hessen.de/DF491Öffnet sich in einem neuen Fenster.
Verfahrensgebiet
Das Hauptverfahrensgebiet befindet sich im westlichen Teil der Gemarkung, welches überwiegend als Grünland bewirtschaftet und vom Stockheimer Bach durchflossen wird. Des Weiteren sind 11 Exklaven (vom Hauptverfahrensgebiet räumlich abgetrennt) in der Gemarkung verstreut. Karten und weitere Informationen finden Sie unten im Downloadbereich.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 91FlurbG |
Verfahrensgröße | 72 ha |
Anzahl der Beteiligten | 53 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | 466 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Usingen |
Beteiligte Gemarkungen | Usingen |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.03.2022 hat die Stadt Usingen einen Antrag auf ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren gestellt. Gleichzeitig hat die Stadt Usingen der Finanzierung des Verfahrens zugestimmt.
Ziele des Verfahrens
Folgende Zielsetzungen sollen mit dem beschleunigten Zusammenlegungsverfahren erreicht werden:
- Herstellung des geordneten Zustands nach § 9 Abs. 2 FlurbG durch Überführung von Wegen in öffentliches Eigentum bzw. Sicherung der entsprechenden Nutzung (Auflage aus dem Abwicklungsplan des eingestellten Flurbereinigungsverfahrens DF491 - Usingen)
- Verbesserung der Agrarstruktur durch Zusammenlegung von stark zersplitterten und sehr kleinteiligen Eigentumsflächen
- Ausweisung eines Gewässerschutzstreifens am Stockheimer Bach und dem Hauptgraben im Hauptverfahrensgebiet
- Verlagerung der stadteigenen Grundstücke an einen Gewässerschutzstreifen und in den Osten des Hauptverfahrensgebietes zur Flächensicherung der geplanten Nord-Ost-Umgehung