Verfahrensgebiet
Das Verfahrensgebiet wird topographisch im Norden und Süden durch die Verkehrsachsen der Bundesstraße B 62 und der Autobahn A 4 begrenzt, während es in westlicher und östlicher Richtung von Gewerbegebieten umschlossen ist.
Das geplante Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von ca. 26 ha. Seine Lage ist in der als Anlage beigefügten Gebietskarte dargestellt.
Überwiegend handelt es sich dabei um landwirtschaftlich genutzte (Grünland-) Flächen.
Die Haune, die insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg über lange Strecken verlegt, begradigt und in ein mit Steinen und Faschinen befestigtes Trapezprofil gesetzt wurde, durchfließt das Areal etwa mittig von Süd nach Nord und teilt die Haunewiesen damit in zwei Hälften. Etwa in der Mitte des Gebietes befindet sich eine (baufällige) Wirtschaftswegebrücke, die die beiden Gebietsteile miteinander verbindet.
Die dem Verfahren unterliegenden Flurstücke sind nach Anordnung des Verfahrens dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.
Verfahrensdaten
Verfahrensart |
Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße |
ca. 26 ha |
Anzahl der Beteiligten |
ca. 15 |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 60 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt |
Kreisstadt Bad Hersfeld |
Beteiligte Gemarkungen |
Bad Hersfeld |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, u.a. für eigenes Personal oder die Kosten für die von der Flurbereinigungsbehörde beauftragten Stellen z.B. für Leistungen von Sachverständigen oder Gutachtern. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung des Verfahrens. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserungen, Wertermittlung der Flächen sowie Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die Ausführungskosten sind nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) grundsätzlich von der Teilnehmergemeinschaft zu tragen.
Da mit dem Verfahren die bodenordnerischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Maßnahme E 6 (Haune-Renaturierung) des Planfeststellungsbeschlusses zur grundhaften Erneuerung der Bundesautobahn A 4 im Abschnitt Bad Hersfeld-West geschaffen werden, hat sich die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung - als Straßenbaulastträger grundsätzlich bereit erklärt, die Ausführungskosten des Verfahrens zu übernehmen.
Ziele des Verfahrens
Ziel des Verfahrens ist es, die Umsetzung eines weiteren Abschnittes des ökologischen Gesamtkonzeptes der Stadt Bad Hersfeld zur Renaturierung der Fulda- und Hauneaue bodenordnerisch zu unterstützen und zugleich die Voraussetzung zur Umsetzung der Maßnahme E 6 (Haune-Renaturierung) des Planfeststellungsbeschlusses zur grundhaften Erneuerung der Bundesautobahn A 4 im Abschnitt Bad Hersfeld-West zu schaffen.
Darüber hinaus sollen die dabei auftretenden Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft auf der einen sowie Natur- und Gewässerschutz auf der anderen Seite entflochten bzw. minimiert werden. Einer Verschlechterung der agrarstrukturellen Bedingungen infolge des Renaturierungsvorhabens soll dadurch entgegengewirkt werden, dass die Eigentumsflächen nach Lage, Form und Größe neu geordnet und zu größeren Einheiten zusammengelegt werden.