Verfahrensgebiet
Im Rahmen eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes mit räumlichem Schwerpunkt (SILEK) in der Gemeinde Wald-Michelbach wurden Ziele und Maßnahmen erarbeitet, die mittels des Instrumentariums Flurbereinigung umgesetzt werden sollen.
Eine vertiefende Untersuchung hat zu einem umfangreichen Maßnahmenkatalog und einer zweckmäßigen Abgrenzung des Verfahrensgebietes geführt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt in der Gemarkung Gadern und Teilen der Gemarkung Wald-Michelbach.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 602 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 400 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1000 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Wald-Michelbach |
Beteiligte Gemarkungen | Gadern und Wald-Michelbach, Kocherbach |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich hier mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 80% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung durchgeführt. Hierzu gehören:
- Verbesserung des Wegenetzes für Land- und Forstwirtschaft, Naherholung usw.
- Beseitigung von Besitzzersplitterungen
- Entflechtung von Nutzungskonflikten
- Schutz und naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer (Wasserrahmenrichtlinie)
- Maßnahmen zur Verbesserung von Naturschutz und Landschaftspflege
- Maßnahmen der Dorferneuerung
Weitere Informationen sind in der Begründung des Flurbereinigungsbeschlusses nachzulesen.