Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 1672
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Der zwischen Waldeck, Freienhagen und Bad Wildungen an der Bundesstraße 485 gelegene Ort ist ein Haufendorf und war bis 1914 größer als die heutige Kernstadt Waldeck. Noch heute befinden sich in dem am Bach Netze gelegenen Ortskern zahlreiche gut erhaltene Fachwerkhäuser.
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 78 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 110 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 179 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Waldeck |
Beteiligte Gemarkungen |
Netze, Waldeck |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
Es sind keine Kosten entstanden. Ein Wege- und Gewässerplan wurde nicht aufgestellt.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | 23.11.2006 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 29.11.2007 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | - |
Feststellung der Wertermittlung | 12.12.2008 |
Abfindungswunschtermin | 2009 |
Abfindungsvereinbarung | 2010 |
Allgemeiner Besitzübergang | 22.06.2010 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 04.04.2012 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 05.11.2012 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 04.06.2013 |
Schlussfeststellung | 26.11.2013 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Telefon
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen