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Waldeck-Netze - Gewässerrenaturierung

Netze ist der nach Einwohnerzahl fünftgrößte Stadtteil von Waldeck im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Der zwischen Waldeck, Freienhagen und Bad Wildungen an der Bundesstraße 485 gelegene Ort ist ein Haufendorf und war bis 1914 größer als die heutige Kernstadt Waldeck. Noch heute befinden sich in dem am Bach Netze gelegenen Ortskern zahlreiche gut erhaltene Fachwerkhäuser.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 78 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 110
Anzahl der Flurstücke ca. 179
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Waldeck
Beteiligte Gemarkungen

Netze, Waldeck

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Es sind keine Kosten entstanden. Ein Wege- und Gewässerplan wurde nicht aufgestellt.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
  • darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und –formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 23.11.2006
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 29.11.2007
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan -
Feststellung der Wertermittlung 12.12.2008
Abfindungswunschtermin 2009
Abfindungsvereinbarung 2010
Allgemeiner Besitzübergang 22.06.2010
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 04.04.2012
Eintritt des neuen Rechtszustandes 05.11.2012
Berichtigung der öffentlichen Bücher 04.06.2013
Schlussfeststellung 26.11.2013

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