Gerader Waldweg zwischen Bäumen

Waldflurbereinigung Erkshausen

Erkshausen ist ein Stadtteil von Rotenburg an der Fulda im östlichen Hessen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 114 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 46 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Beteiligte Gemarkungen Erkshausen, Seifertshausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren nach § 86FlurbG wird durchgeführt, zur

  • Beseitigung unzureichender Erschließung der Waldgrundstücke
  • Neuordnung der betroffenen Liegenschaften durch Zusammenlegung für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und wettbewerbsfähige forstwirtschaftliche Nutzung.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen Februar 2006
Flurbereinigungsbeschluss 20.09.2006
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 13.12.2006
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 15.10.2007
Feststellung der Wertermittlung 04.12.2007
Abfindungswunschtermin Januar 2008
Abfindungsvereinbarung November 2010
Allgemeiner Besitzübergang 24.11.2010
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 23.05.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01.07.2017
Berichtigung der öffentlichen Bücher 10.07.2017
Schlussfeststellung 09.12.2019

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