Wiese vor Bäumen

Weinbach - Gräveneck

Kreis Limburg-Weilburg

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 664 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 130 Eigentümer / Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke alter Bestand ca. 970, neuer Bestand ca. 560
Beteiligte Gemeinde/Stadt Weinbach
Beteiligte Gemarkungen Weinbach, Gräveneck, Blessenbach, Elkerhausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 64 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Gemeinde Weinbach übernommen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von ca. 581.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden. 

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren dient zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft, wie auch zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung:

  • Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie Anpassung der Grundstücksgrößen und -formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.
  • Neuausweisung landschaftsgestaltender Anlagen zur Verbesserung der Vernetzung mit naturnahen Strukturen, insbesondere in den ackerbaulich genutzten Bereichen.
  • Durchführung von Maßnahmen der Grünordnung im Ortsbereich.
  • Naturnahe Gestaltung von Gewässern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss x
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft x
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan x
Feststellung der Wertermittlung x
Abfindungswunschtermin x
Abfindungsvereinbarung x
Vorläufige Besitzeinweisung x
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes x
Eintritt des neuen Rechtszustandes x
Berichtigung der öffentlichen Bücher x
Schlussfeststellung x

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