Wiese vor Bäumen

Weinbach - Gräveneck

Kreis Limburg-Weilburg

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartFlurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 664 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 130 Eigentümer / Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstückealter Bestand ca. 970, neuer Bestand ca. 560
Beteiligte Gemeinde/StadtWeinbach
Beteiligte GemarkungenWeinbach, Gräveneck, Blessenbach, Elkerhausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 64 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Gemeinde Weinbach übernommen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von ca. 581.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden. 

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren dient zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft, wie auch zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung:

  • Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie Anpassung der Grundstücksgrößen und -formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.
  • Neuausweisung landschaftsgestaltender Anlagen zur Verbesserung der Vernetzung mit naturnahen Strukturen, insbesondere in den ackerbaulich genutzten Bereichen.
  • Durchführung von Maßnahmen der Grünordnung im Ortsbereich.
  • Naturnahe Gestaltung von Gewässern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Anordnungsbeschlussx
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaftx
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplanx
Feststellung der Wertermittlungx
Abfindungswunschterminx
Abfindungsvereinbarungx
Vorläufige Besitzeinweisungx
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanesx
Eintritt des neuen Rechtszustandesx
Berichtigung der öffentlichen Bücherx
Schlussfeststellungx

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