Verfahrensgebiet
Das Verfahrensgebiet des Flurbereinigungsverfahrens Witzenhausen Gelster befindet sich innerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Witzenhausen. Diese gehört als Mittelzentrum zum Strukturraum „Ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen“.
Neben Flächen in Teilen der Gemarkung Witzenhausen sind auch Teile der Gemarkungen Hundelshausen und Dohrenbach betroffen. Das Verfahrensgebiet erstreckt sich vom Süden aus an der Gemeindegrenze zur Gemeinde Großalmerode bis zum Norden innerhalb des Einzugsgebietes der Stadt Witzenhausen nahe der Einmündung des Gewässers Dohrenbach in die Gelster. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst insgesamt etwa 210 Hektar.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 210 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 180 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1100 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Witzenhausen |
Beteiligte Gemarkungen | Hundelshausen, Witzenhausen, Dohrenbach |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung des Verfahrens. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Maßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt insbesondere zur Unterstützung der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Verbindung mit dem Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ (z. B. für Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes), der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch Maßnahmen der Bodenordnung, der Auflösung von Landnutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz und Wasserwirtschaft und der Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz.