Hügelige Landschaft mir Feldern und Wegen, im Hintergrund Häuser

Witzenhausen Gelster

Das „Untere Gelstertal“ befindet sich im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis und erstreckt sich entlang des Gewässers Gelster, einem Zufluss der Werra. Im Bereich der Stadt Witzenhausen verläuft es innerhalb der Gemarkungen Witzenhausen und Hundelshausen und zählt zum „Osthessischen Bergland“.

Verfahrensgebiet

Das Verfahrensgebiet des Flurbereinigungsverfahrens Witzenhausen Gelster befindet sich innerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Witzenhausen. Diese gehört als Mittelzentrum zum Strukturraum „Ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen“.

Neben Flächen in Teilen der Gemarkung Witzenhausen sind auch Teile der Gemarkungen Hundelshausen und Dohrenbach betroffen. Das Verfahrensgebiet erstreckt sich vom Süden aus an der Gemeindegrenze zur Gemeinde Großalmerode bis zum Norden innerhalb des Einzugsgebietes der Stadt Witzenhausen nahe der Einmündung des Gewässers Dohrenbach in die Gelster. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst insgesamt etwa 210 Hektar.

Verfahrensdaten

VerfahrensartVereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 210 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 180
Anzahl der Flurstückeca. 1100
Beteiligte Gemeinde/StadtStadt Witzenhausen
Beteiligte GemarkungenHundelshausen, Witzenhausen, Dohrenbach

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung des Verfahrens. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Maßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt insbesondere zur Unterstützung der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Verbindung mit dem Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ (z. B. für Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes), der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch Maßnahmen der Bodenordnung, der Auflösung von Landnutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz und Wasserwirtschaft und der Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 
Flurbereinigungsbeschluss 
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 
Feststellung der Wertermittlung 
Abfindungswunschtermin 
Abfindungsvereinbarung 
Allgemeiner Besitzübergang 
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Berichtigung der öffentlichen Bücher 
Schlussfeststellung 

Verfahrensleitung

Heike Wiegand
Telefon : +49 (611)535-2258
E-Mail: heike.wiegand@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Christian Reeg
Telefon: +49(611)535-2513
E-Mail: christian.reeg@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

Telefon: +49(611)535-2000
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

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