Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 1327
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Das Verfahrensgebiet ist ca. 8 ha groß.
Verfahrensart | Weinbergsflurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 8 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 80 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 300 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Zwingenberg, Stadt Bensheim |
Beteiligte Gemarkungen | Zwingenberg, Auerbach |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 340.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Zur Stabilisierung eines wettbewerbsfähigen Weinbaues sind Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur erforderlich. Die Erschließung des Gebietes ist für heutige Erfordernisse nicht ausreichend. Zum einen sind die Grundstücke teilweise nur über Privateigentum zugänglich, zum anderen müssen die vorhandenen Erschließungsstrukturen landschaftsgerecht verbessert und ergänzt werden. Durch landschaftsgestaltende und /oder landschafts-pflegerische Maßnahmen soll die charakteristische Weinbergslandschaft der Hess. Bergstraße - "Blühende Bergstraße" - gesichert und verbessert werden. Gleichzeitig werden dadurch auch die Naherholung und der Fremdenverkehr unterstützt. Insgesamt soll eine nachhaltige Erhaltung der Kulturlandschaft durch die Sicherung der Bewirtschaftung erreicht werden.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | x |
Flurbereinigungsbeschluss | x |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | x |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | x |
Feststellung der Wertermittlung | x |
Allgemeiner Besitzübergang | x |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | x |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | x |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | x |
Schlussfeststellung | x |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Telefon
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim