Hinweis
Durch die Teilung des Flurbereinigungsverfahrens VF 2093 Bergsträßer Reben- und Blütenhang ist das Flurbereinigungsverfahren VF 2658 Zwingenberg – Alte Burg enstanden. Weitere Informationen folgen.
VF 2658
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Durch die Teilung des Flurbereinigungsverfahrens VF 2093 Bergsträßer Reben- und Blütenhang ist das Flurbereinigungsverfahren VF 2658 Zwingenberg – Alte Burg enstanden. Weitere Informationen folgen.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das Bild der Landschaft an der Bergstraße verändert. Insbesondere durch den Rückzug des Weinbaus aus den wirtschaftlich ungünstigen Steillagen und dem weitgehenden Verzicht auf die obstbauliche Nutzung der Flächen, ist eine zunehmende Verbrachung zu beobachten. Die über viele Jahrzehnte entstandene Kulturlandschaft, deren Bild von der menschlichen Nutzung geprägt wurde, entwickelt sich so in eine Richtung, die den Zielen im Hinblick auf die Erhaltung des Weinbaus, der Förderung des Fremdenverkehrs und der Erhaltung der ökologischen Vielfalt entgegensteht.
Um dieser Entwicklung wirksam entgegen zu wirken, haben die Städte Bensheim, Zwingenberg und Heppenheim eine Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) in Auftrag gegeben. Für Teilbereiche wurden noch ergänzend vertiefende Untersuchungen durchgeführt.
Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wurden dann die Gebiete ermittelt, die vorrangig in einem einheitlichen Flurbereinigungsverfahren bearbeitet werden sollen.
| Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
|---|---|
| Verfahrensgröße | 10 ha |
| Anzahl der Beteiligten | folgt noch |
| Anzahl der Flurstücke | 108 |
| Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Zwingenberg |
| Beteiligte Gemarkungen | Zwingenberg |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
| Einleitende Informationen | 29.11.2012 |
|---|---|
| Anordnungsbeschluss | 12.12.2012 |
| 1. Änderungsbeschluss | 10.09.2018 |
| 2. Änderungsbeschluss | 10.07.2026 |
| Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 18.06.2013 |
| Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan I | 21.05.2019 |
| Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan II | - |
| Feststellung der Wertermittlung | - |
| Allgemeiner Besitzübergang | - |
| Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | - |
| Eintritt des neuen Rechtszustandes | - |
| Berichtigung der öffentlichen Bücher | - |
| Schlussfeststellung | - |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Jörg Ritter
Telefon: +49 611 535 8239
E-Mail:
joerg.ritter@hvbg.hessen.de
Anna-Sophie Unser
Telefon: +49 611 535 8248
E-Mail:
annasophie.unser@hvbg.hessen.de
Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Bergsträßer Reben- und Blütenhang
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Telefon +49 611 535 8100
E-Mail
info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de