Mehrere Personen hinter einem Sandhaufen, symbolischer Spatenstich

Informationen zum Spatenstich des überörtlichen landwirtschaftlichen Verbindungswegs

Informationen zum Spatenstich des überörtlichen landwirtschaftlichen Verbindungswegs - Flurbereinigungsverfahren Beselich-Heckholzhausen B49

Hintergrund zum Ausbau

Die Notwendigkeit eines überörtlichen landwirtschaftlichen Verbindungswegs ergab sich durch die geplante Umwidmung der Bundestraße 49 zur Kraftfahrtstraße. Aufgrund der Mindestgeschwindigkeit und der maximal zulässigen Breite dürfen danach keine landwirtschaftlichen Fahrzeuge die B49 befahren.

Auf Höhe der Ortslage von Beselich-Heckholzhausen existiert derzeit keine zumutbare durchgängige Verbindung für den überörtlichen landwirtschaftlichen Verkehr über Wirtschaftswege. Dieser müsste durch die Ortslage von Heckholzhausen fahren.

Aus diesem Grund wurde im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Beselich-Heckholzhausen ein überörtlicher landwirtschaftlicher Verbindungsweg geplant und wird nunmehr gebaut. Ein als zweispuriger Verbindungsweg ausgebauter Wirtschaftsweg führt um die Ortslage von Heckholzhausen herum und verbindet die bestehenden Anschlusspunkte auf Höhe des Kompostwerkes Beselich und Heckholzhausen-Ost miteinander. Ab diesen beiden Stellen bestehen bereits adäquate landwirtschaftliche Wege in Richtung Limburg bzw. Merenberg entlang der B 49 im Rahmen des vierspurigen Ausbaus errichtet worden.

Der überörtliche landwirtschaftliche Verbindungsweg wird unter Berücksichtigung der neusten technischen Standards und Anforderung als zweispuriger Verbindungsweg errichtet. Das bedeutet, dass eine befahrbare Kronenbreite von 6,25 m mit einer Asphaltbefestigung von 4,75 m Breite hergestellt wird.

Ein ca. 600 m langer Teil der Trasse wird neu gebaut, ein weiterer Teil von ca. 900 m verläuft über bereits vorhandene Feldwege und über die ehemalige Trasse der B 49, die nur teilweise zurückgebaut wird. So wird der Eingriff in Natur und Landschaft möglichst klein gehalten und das bestehende Wegenetz in die Wegeführung integriert, was auch einen infrastrukturellen Vorteil für die örtlichen Landwirte bietet.

Zur Überquerung des Kerkerbachs ist ein Brückenbauwerk geplant, welches mit einer befahrbaren Breite von 4,50 m und einer Länge von 9 m ausgebaut wird. Damit wird die Brücke auch den Anforderungen eines hundertjährigen Hochwassers gerecht. Da das Brückenbauwerk an das örtliche Wegenetz angeschlossen ist, ist es auch für die örtlichen Bewirtschafter von großem Nutzen.

Als eine der Ausgleichsmaßnahmen ist die naturnahe Gestaltung eines anliegenden Gewässers vorgesehen. Es soll das Gewässerbett aufgeweitet, das Gewässer naturnah angelegt und damit die Fließgeschwindigkeit bis hin zum Kerkerbach verringert werden. Somit kann mehr Wasser in der Fläche zurückgehalten werden.

Die ersten Baumaßnahmen haben bereits in der vergangenen Woche begonnen. Die Ausführungen sollen bis März 2025 abgeschlossen sein. Für die Herstellung der Grabenverrohrung und zum Einbau der Spundwände muss die Kreisstraße K 449 für ca. drei Wochen gesperrt werden.

Weiterer Verfahrensablauf

In den kommenden Jahren werden weitere Ausführungsmaßnahmen gemeinschaftlicher Anlagen in Form von Wegebau und landschaftsgestaltenden Anlagen folgen. Insgesamt sind Maßnahmen in einem Umfang von 3,36 Mio€ mit dem Wege- und Gewässerplan genehmigt worden.

Der Unternehmensträger, die Bundesrepublik Deutschland, übernimmt davon Ausführungskosten in Höhe von 2,5 Mio. €, welche die negativen Folgen des neuen Trassenverlaufs der B 49 ausgleichen sollen.

Darüber hinaus sieht der Wege- und Gewässerplan den Ausbau weiterer gemeinschaftlicher Anlagen durch die Teilnehmergemeinschaft mit einem Volumen von 860.000 € vor. Beispielsweise werden Investitionen in den ländlichen Wegebau und in die Sanierung von Brücken fließen. Diese Ausführungskosten werden mit einem Fördersatz von 63 % durch die EU, den Bund und das Land Hessen gefördert. Der verbleibende Anteil, die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft über  320.000 €, wird durch die Gemeinde Beselich übernommen.

Im zweiten Halbjahr des kommenden Jahres wird auch die Planung des neuen Grundstücksbestandes beginnen. Dafür werden zunächst Abfindungswünsche von allen Teilnehmern des Flurbereinigungsverfahrens aufgenommen. Aus diesen Wünschen werden neue Grundstücke gebildet, die sich im neuen Wege- und Gewässernetz wiederfinden. Auch die neue Trasse der Bundesstraße erhält so ihr Grundstück.

 

Fakten zum überörtlichen landwirtschaftlichen Verbindungsweg:

  • Ausbaulänge: 1,5 km, davon 600 m Neubaustrecke und 900 m Ausbau
  • Ausbaubreite: 4,75 m Asphalt, + 2 x 0,75 m befahrbarer Seitenstreifen = 6,25 m befahrbare Kronenbreite
  • Kosten: Auftragssumme 837.000 €, davon Brückenbauwerk ca. 250.000 € werden von der Bundesrepublik Deutschland übernommen.

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