Schräg aufgenommene Brücke mit Abfalleimer und Schild

Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

15,5 Millionen Euro für Wege- und Brückenbau bis 2027

Das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) begrüßt in seiner Funktion als Obere Flurbereinigungsbehörde Hessens den erfolgreichen Wiedereinstieg der Flurbereinigung in die ELER-Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums zum 1. Januar 2025. Im Rahmen der EU Förderperiode bis 2027 stehen damit noch 15,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die ELER-Förderung (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) ist Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Sie zielt darauf ab, ländliche Regionen nachhaltig zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu fördern und Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.

Den Schwerpunkt der Förderung bilden zum einen Flurbereinigungsverfahren. Diese Verfahren sind ein zentrales Instrument zur Neuordnung ländlicher Räume und zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft. Sie verbessern die Erschließung, schaffen betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, fördern den Klima- und Umweltschutz und sichern landwirtschaftliche Strukturen langfristig ab. Auch der Ausbau ökologischer Maßnahmen und landschaftsgestaltender Anlagen werden gezielt unterstützt.

Zum anderen wird der ländliche Wegebau – früher unter dem Kürzel DLCAI bekannt – gefördert und unterstützt den Ausbau und die Erneuerung kommunaler
Wirtschaftswege und Brücken in der Trägerschaft von Gemeinden. Diese Wege und Brücken sind essenziell für die Erreichbarkeit land- und forstwirtschaftlicher Flächen, aber auch für eine funktionierende ländliche Infrastruktur und die Lebensqualität der Bevölkerung im ländlichen Raum.

„Mit dem Wiedereinstieg in die ELER-Förderung setzen wir ein starkes Zeichen für die Zukunft des ländlichen Raums in Hessen,“ so Onno Diddens, Dezernatsleiter Bodenmanagement des Hessischen Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG). „Wir sehen darin eine große Chance, gemeinsam mit den Kommunen, den Teilnehmergemeinschaften für Flurbereinigung und der Landwirtwirtschaft die ländliche Infrastruktur gezielt zu modernisieren und an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen.“

Die Bewilligung der Mittel läuft im Zeitraum 2025 bis 2027. Kommunen, Teilnehmergemeinschaften für Flurbereinigung und beteiligte Akteure sind aufgerufen, die zur Verfügung stehenden Mittel frühzeitig und gezielt zu nutzen. Für Informationen und zur Beratung stehen die Ämter für Bodenmanagement (Flurbereinigungsbehörden) zur Verfügung.

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