Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

18 Wahlen in Flurbereinigungsverfahren

Eine besondere Herausforderung liegt von Sommer 2025 bis Ende 2026 vor der Flurneuordnung in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill-Kreis und im Landkreis Gießen.

Für 18 Flurbereinigungsverfahren werden Vorstandswahlen geplant, organisiert und durchgeführt. Eingeladen werden hierzu die Teilnehmenden am Verfahren – dies sind weit mehr als 10.000 Eigentümer. In jedem der 18 Verfahren im Amtsbezirk des Amts für Bodenmanagement Marburg arbeitet die Flurneuordnung mit den ehrenamtlichen Vorständen der Teilnehmergemeinschaften eng zusammen. Diese werden neu gewählt.

Wann immer irgendwo in Hessen zum Beispiel Landwirtschaftliche Flächen zur besseren Bewirtschaftung neu strukturiert werden, Gewässer und Auen in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden sollen, oder ländliche Räume entwickelt werden sollen – tritt die Flurneuordnung auf den Plan.

Die Flurneuordnung hat meist ein kompliziertes Puzzlespiel – „Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“ genannt - vor sich: Gilt es doch, die Flächen aller Grundstückseigentümer neu zu ordnen, d.h. zusammenzulegen, besser zuzuschneiden und durch Wege gut zu erschließen. Dabei werden den Eigentümern neue geleichwertige Flächen zugeordnet.

Eine ganz besondere Aufgabe kommt dabei dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigungsverfahren zu. Mit den Mitgliedern des Vorstandes entwickelt die Flurneuordnung ein neues Wege- und Gewässernetz, baut die neuen Wege und schafft sogenannte gemeinschaftliche Anlagen (u.a. für die Landwirtschaft).

In das neue Wege- und Gewässernetz wird das Puzzlespiel der neuen Grundstücke eingepasst – immer mit dem Ziel, einvernehmliche Lösungen zu ermöglichen. Dafür sorgen im Amt für Bodenmanagement rund 30 Beschäftigte.

Mehr Informationen zur Flurneuordnung und jedem hessischen Flurbereinigungsverfahren gibt es auf unserer Homepage unter: https://hvbg.hessen.de/flurneuordnung