ÖbVI sind – ähnlich wie Notare – natürliche Personen, die mit einem öffentlichen Amt beliehen sind. Ihre Hauptaufgabe ist die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im Bereich der amtlichen Katastervermessung (auch Liegenschaftsvermessung genannt). Dementsprechend müssen ÖbVI auch einen Eid ablegen und schwören, dass Sie Ihre Arbeit „gewissenhaft und unparteiisch“ erledigen.
Darüber hinaus wirken ÖbVI an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mit und dürfen Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, beglaubigen. Sie liefern die Grundlagen für Planungen (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan und andere) und für Bauanträge (Lagepläne).
Julia Nimmrichter ist eine von nur sieben Frauen, die in Hessen als ÖbVI arbeiten. Dazu kommen 55 männliche ÖbVI. Pro Jahr werden in Hessen ein bis zwei ÖbVI vereidigt. Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure, die Interesse haben, als ÖbVI in Hessen zu arbeiten, können sich per Mail an fuHVBG-LA-2.3@hvbg.hessen.de wenden.