Für das Flurbereinigungsverfahren „Gedern-Nieder-Seemen“ wurde erstmals der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt. Anfang Juni trafen sich die Grundstückseigentümer/-innen in der Seementalhalle in Mittel-Seemen, um ihre Interessensvertretung zu wählen. Zuständig für das Verfahren ist das Amt für Bodenmanagement Büdingen – es hat das Flurbereinigungsverfahren in Teilen der Gemarkungen Ober-, Mittel- und Nieder-Seemen Ende des Jahres 2020 eingeleitet.
Bürgermeister Guido Kempel begrüßte die Anwesenden und bedankte sich für die Mitwirkung am Flurbereinigungsverfahren. Danach übergab er das Wort an Matthias Höhn, Verfahrensleiter beim Amt für Bodenmanagement Büdingen. Höhn rief die wesentlichen Ziele des Verfahrens „Gedern-Nieder-Seemen“ in Erinnerung: „Am Seemenbach sollen die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden. Um den Erhalt bzw. die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes des Gewässers zu fördern, sollen Flächen für Uferrandstreifen bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist der Ausbau landwirtschaftlicher Wege vorgesehen, sodass diese sowohl den modernen landwirtschaftlichen Maschinen als auch dem Freizeitverkehr gerecht werden (multifunktionale Nutzung). Gleichzeitig ist ein weiteres Ziel des Verfahrens, Verbesserungen für die Landwirtschaft und den Naturschutz zu erreichen. So sollen beispielsweise neben der Erneuerung einer landwirtschaftlichen Brücke auch Flächen für die Renaturierung der Seemenbach-Aue zur Verfügung gestellt werden. Alles in allem tragen diese Maßnahmen ganz nebenbei auch zur Verbesserung der Lebensqualität in den drei Gederner Ortsteilen bei.
Vor der eigentlichen Wahl informierte Höhn über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Teilnehmergemeinschaft. Der Vorstand vertritt die Teilnehmergemeinschaft und ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Büdinger Flurbereinigungsbehörde und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Verfahren. Neben der Informationsweitergabe wirkt der Vorstand vor allem bei der Gestaltung des Wege- und Gewässernetzes mit und ist auch bei der Ausführung der Maßnahmen verantwortlich beteiligt. Für die Flurbereinigungsbehörde ist vor allem die Ortskenntnis der Vorstandsmitglieder von großer Bedeutung, die in der Regel tagtäglich in der Gemarkung unterwegs sind. In der Planungsphase legen die Büdinger Behördenvertreter großen Wert auf einen regelmäßigen Austausch.
Wahlberechtigt waren alle Grundstückseigentümer/innen im Verfahren - wählbar ist grundsätzlich jede Person. Aus der Versammlung waren schnell neun Wahlvorschläge zusammengetragen worden. Die Auszählung der Stimmen ergab, dass Lars Hild, Jörg Orth und Jörg Sauerwein den Vorstand bilden. Ihre Vertretung nehmen Marc Gierhardt, Antje Müller und Paul Günther wahr. Der Vorstand wählte in seiner ersten Sitzung Lars Hild zum Vorsitzenden und Jörg Orth zu seinem Stellvertreter. Höhn bedankte sich bei den Gewählten für ihre Bereitschaft, das Ehrenamt zu übernehmen und sieht einer konstruktiven Zusammenarbeit entgegen. Die Amtszeit des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft beträgt sieben Jahre.
Die Ansprechpartner für das Flurbereinigungsverfahren Matthias Höhn und Antje Debus sind beim Amt für Bodenmanagement in Büdingen unter 0611 - 535/9612-7303 oder -7369 erreichbar. Im Internet können unter hvbg.hessen.de/VF2613Öffnet sich in einem neuen Fenster weitere Informationen abgerufen werden.