Für folgende Berufe können Gleichwertigkeitsprüfungen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2511) für im Ausland abgeschlossene Berufsabschlüsse durchgeführt werden:
- Straßenwärter/-in
- Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
- Fachkraft für Wasserwirtschaft
- Vermessungstechniker/-in und Geomatiker/-in
Antrag
Eine Anfrage für die Bewertung eines ausländischen Abschlusses sollte zunächst formlos per E-Mail beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation gestellt werden. Die Anerkennungsstelle tritt anschließend mit dem Antragsteller in Kontakt und informiert darüber, welche Unterlagen für die Gleichwertigkeitsprüfung eingereicht werden sollen.
Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten,
- ein Identitätsnachweis,
- im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise und
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind.
Die Unterlagen zu den Nummern 2 bis 4 sind der zuständigen Stelle in Form von Originalen oder beglaubigten Kopien vorzulegen. Von den Unterlagen zu Nummer 3 und 4 sind Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer er stellen zu lassen.
Kosten
Zurzeit werden keine Gebühren für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung erhoben.