Ab sofort besteht für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungsberufe im Bereich der Zuständigen Stelle die Möglichkeit der Förderung durch ein Weiterbildungsstipendium. Über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) stehen der Zuständige Stelle Fördergelder für zwei Stipendien pro Jahr zur Verfügung.
Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) absolviert wurde.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen die Bewerber/innen grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Es bestehen folgende Möglichkeiten die Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
- der Berufsabschlussprüfung ist mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden, oder
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb ist der/die Bewerber/in unter die ersten Drei gekommen, oder
- der/die Bewerber/in weißt seine/ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.