Steinkreuz vor einem Feld

Gernsheim Klein-Rohrheim B44

Kreis Groß-Gerau

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Beschluss- und Gebietskarte befinden sich im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 137 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 120
Anzahl der Flurstücke ca. 242
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Gernsheim
Beteiligte Gemarkungen Klein-Rohrheim, Gernsheim

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von mind. 55% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um den Landverlust, der für die Betroffenen im großen Umfang durch Maßnahmen entsteht, auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und die durch das Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile zu beseitigen oder zu mindern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 2015
Flurbereinigungsbeschluss 21.04.2016
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 29.11.2016
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 23.04.2021
Feststellung der Wertermittlung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Niels Kropp
Telefon: +49(611)535-8224
E-Mail: niels.kropp@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Ralf Hammann
Telefon: +49(611)535-8248
E-Mail: ralf.hammann@hvbg.hessen.de

Weitere Informationen zum Verfahren

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 12.08.2014 bei dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation – Obere Flurbereinigungsbehörde – die Einleitung einer Unternehmensflurbereinigung für den Neubau der Ortsumgehung Gernsheim Klein-Rohrheim im Zuge der B 44 beantragt.

Durch das Unternehmen werden einschließlich der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Die Enteignung wäre bei Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses grundsätzlich möglich.

Um ein Enteignungsverfahren zu vermeiden, kann die für solche Zwecke die besonders geeignete Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG durchgeführt werden. Dem Verfassungsgebot des geringstmöglichen Eingriffes bei Enteignungen wird gerade die Unternehmensflurbereinigung gerecht, die für die Betroffenen das mildere, verhältnismäßigere Mittel darstellt.

Der entstehende Landverlust wird durch das Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt. Damit werden wirtschaftliche Nachteile für einzelne Betroffene verringert.

Mit Schreiben vom 15.08.2014 wurde das Amt für Bodenmanagement Heppenheim als zuständige Flurbereinigungsbehörde beauftragt, das Flurbereinigungsverfahren vorzubereiten.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:

Teilnehmergemeinschaft
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

Telefon +49(611)535-8100
E-Mail info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Rainer Schenk

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