Blick in ein Tal mit Häusern, auf einem Hügel eine Burg, am rechten unteren Bildrand ist eine alte braune Karte des Gebietes zu sehen

Heppenheim - Schloßberg

Kreis Bergstraße

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Am östlichen Rand des Oberrheingrabens, am Fuße des steil ansteigenden Odenwaldes liegt mit der Hessischen Bergstraße das kleinste Weinanbaugebiet Hessens. Das Verfahrensgebiet „Heppenheim Schloßberg“ gehört zur Stadt Heppenheim und hat Anteil an der Gemarkung Heppenheim und der Gemarkung Unter-Hambach. Es umfasst eine Fläche von ca. 88 ha. Bedingt durch die sehr kleinräumige Parzellierung sind vom Verfahren ca. 300 Teilnehmer betroffen.

Das Verfahrensgebiet umfasst einen von Ost nach West verlaufenden Geländerücken. Dieser wird am Westende um knapp 50 m von einer steil zur Rheinebene abfallenden Kuppe überragt. Hier befindet sich die Ruine der Starkenburg, das Wahrzeichen der Stadt Heppenheim und der gesamten Region Starkenburg.

Das Verfahrensgebiet gehört verwaltungsmäßig zur Stadt Heppenheim und damit zur Planungsregion Südhessen.

Das Verfahren wurde 2002 eingeleitet.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 53 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 180
Anzahl der Flurstücke ca. 480
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Heppenheim
Beteiligte Gemarkungen Heppenheim, Unter-Hambach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 2.550.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.  Die Eigenleistung wird von der Stadt Heppenheim übernommen.

Ziele des Verfahrens

Im Bereich des Schlossberges soll eine nachhaltige Erhaltung, Sicherung und Entwicklung der charakteristischen Kulturlandschaft durch Sicherung einer Bewirtschaftung und Pflege erreicht werden.
Zur Stabilisierung eines wettbewerbsfähigen Weinbaues und zur Schaffung einer ausreichenden Flächenpflege sind Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur erforderlich.
Insbesondere ist die Erschließung des Gebietes für heutige Erfordernisse nicht ausreichend.
Zum einen sind die Grundstücke teilweise nur über Privateigentum zugänglich, zum anderen müssen die vorhandenen Erschließungsstrukturen landschaftsgerecht verbessert und ergänzt werden.
Zur Erhaltung und Stärkung der Naherholung und des Fremdenverkehrs sind darüber hinaus Fußwege wiederherzustellen und teilweise neu zu schaffen.
Durch Maßnahmen der Landschaftsentwicklung soll die charakteristische Weinbergslandschaft der Hess. Bergstraße - "Blühende Bergstraße" - gesichert und verbessert werden. Gleichzeitig werden dadurch auch die Naherholung und der Fremdenverkehr unterstützt und gefördert.
Das Eigentum ist zersplittert und die Grundstücke sind unwirtschaftlich geformt. Durch die Bodenordnung sind Wirtschaftseinheiten zu schaffen, die eine nachhaltige Nutzung für den Weinbau, aber ebenso die Pflege von Flächen dauerhaft und kostengünstig ermöglichen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss 01.03.2002
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 16.05.2002
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 23.04.2007
Feststellung der Wertermittlung 13.06.2017
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

Verfahrensleitung

Jörg Ritter
Telefon: +49(611)535-8239
E-Mail: joerg.ritter@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Erich Janßen
Telefon: +49(611)535-8267
E-Mail: erich.janssen@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:

Teilnehmergemeinschaft Heppenheim - Schloßberg
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

Telefon +49(611)535-8100
E-Mail info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Teilnehmervorstand:

Fleischmann, Christian, Vorstandsvorsitzender
Dierig, Gabriele, stellvertretende Vorstandsvorsitzende
Weber, Hans-Jürgen, Vorstandsmitglied
Zdarsky, Andreas, Vorstandsmitglied
Bernd, Dirk, Vorstandsmitglied
Mitsch, Christoph, stellvertretendes Vorstandsmitglied
Lennert, Hiltrud, stellvertretendes Vorstandsmitglied
Adler, Klaus, stellvertretendes Vorstandsmitglied
Burggraf, Thomas, stellvertretendes Vorstandsmitglied

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