Blick in ein Tal mit grünen Ackerflächen, Bäumen und Teich

Ebersburg – Ebersberg

Dem Flurbereinigungsverfahren war die Erarbeitung eines SILEK für die Gemeinde Ebersburg vorausgegangen. Die erarbeiteten Ziele aus den verschiedenen Handlungsfeldern sollen im Rahmen mehrerer Flurbereinigungsverfahren umgesetzt werden. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst die gesamte Gemarkung Ebersberg und einen Teil der Gemarkung Weyhers.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von ca. 872 ha. Die Grenzen des Flurbereinigungsgebiets sind auf der Gebietsübersichtskarte mit einer rot gestrichelten Linie kenntlich gemacht.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86(1) FlurbG
Verfahrensgröße ca. 872 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 175
Anzahl der Flurstücke 856
Beteiligte Gemeinde(n) Ebersburg
Beteiligte Gemarkung(en) Ebersberg, Weyhers

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.

Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird aus folgenden Gründen durchgeführt:

  • Durch Neugestaltung des Wege- und Gewässernetzes und Durchführung von Agrarstrukturmaßnahmen sollen die landwirtschaftlichen Betriebsbedingungen verbessert werden. Das Wege- und Gewässernetz soll an neuzeitliche Bewirtschaftungsbedingungen angepasst werden; nicht mehr benötigte Wege sollen ausfallen. Eine Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen soll erfolgen.
  • Es sollen notwendige Maßnahmen der naturnahen Entwicklung der Fließgewässer, zur Verbesserung der Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte sowie zur Verbesserung der Ufersicherung durchgeführt werden.
  • Ausweisung von Hochwasserschutzmaßnahmen, insbesondere Schaffung von Retentionsräumen im Außenbereich und die Ermöglichung einer hangparallelen Bewirtschaftung.
  • Durchführung notwendiger Maßnahmen zur Förderung der Erholung, Landschaftspflege und des Naturschutzes.
  • Erhaltung und Sicherung von Feuchtgebieten und sonstigen ökologisch wertvollen Flächen durch Überführung in öffentliches Eigentum.
  • Die Stärkung der Biodiversität soll vorangetrieben werden durch extensive Nutzung ausgewiesener Ausgleichsflächen, wechselnde Fruchtfolgen und Förderung des Anbaus alternativer Energiepflanzen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 31.07.2017
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 25.01.2018
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Thomas Wagner
Telefon: +49(611) 535 - 1143
E-Mail: thomas.wagner@hvbg.hessen.de

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