Kartenausschnitt

Dornholzhausen-Niederkleen

Das geplante Flurbereinigungsverfahren soll sich über Gemarkungsteile von Langgöns-Dornholzhausen und Niederkleen erstecken.

Lesedauer:4 Minuten

Zweck des geplanten Verfahrens

  • Bereitstellung der im Rahmen des Programms „Naturnahe Gewässer“ geforderten Flächen, Ausweisung von Gewässerrandstreifen am Kleebach.
  • Ausweisung von Gewässerrandstreifen sowie Flächen für Maßnahmen zur Reduzierung der Abflussmenge und -geschwindigkeit am Strauchbach, um Starkregenereignisse abzumildern.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Eigentumsstruktur.
  • Minimierung der landeskulturellen Nachteile für die Landwirtschaft und Auflösung von Landnutzungskonflikten.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, hier durch die Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, durch Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Flurstücken.

Aktueller Stand

Das Verfahren befindet sich in der Einleitung.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße 125 Hektar
Anzahl der Beteiligten 115 Grundstückseigentümer
Anzahl der Flurstücke 123 Bewirtschaftungsstücke
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Langgöns
Beteiligte Gemarkungen Dornholzhausen, Niederkleen

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentliche Hand beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Teilnehmergemeinschaft trägt den nicht förderfähigen Anteil an Ausführungskosten für die in ihrem Interesse oder auf ihre Anregung geplanten Maßnahmen. Die Kostenübernahme hierfür liegt von der Gemeinde Langgöns bereits vor.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Vorbereitung

 

Anhörung der voraussichtlichen Grundstückseigentümer nach §5 Flurbereinigungsgesetz
(siehe unten unter Downloads)

16.-19.08.2021

Flurbereinigungsbeschluss

11.01.2022

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

 

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan

wird voraussichtlich entfallen

Feststellung der Wertermittlung

 

Abfindungswunschtermin

 

Abfindungsvereinbarung

 

Allgemeiner Besitzübergang

 

Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes

 

Eintritt des neuen Rechtszustandes

 

Berichtigung der öffentlichen Bücher

 

Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Susanne Trautwein-Keller
Telefon: +49(611)535-3234
E-Mail: susanne.trautwein-keller@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Louisa Gläser
Telefon: +49(611)535-3218
E-Mail: louisa.glaeser@hvbg.hessen.de

Schlagworte zum Thema