Hessische Besonderheit

Die Grenzbereinigung ist eine hessische Besonderheit. Rechtsgrundlage ist das (hessische) Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG).

Mit diesem öffentlich-rechtlichen Bodenordnungsverfahren können, mit dem Einverständnis der Betroffenen, Grundstücke oder Grundstücksteile für Baumaßnahmen von öffentlichen Straßen bereitgestellt werden.

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