Ein Acker im Vordergrund, dahinter einzelne Häuser, im Hintergrund ein bewaldeter Hügel

Bad Karlshafen-Helmarshausen B 83

Landkreis Kassel

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Verfahrensgebiet ist aus dem Flurbereinigungsbeschluss, der Anlage zum Flurbereinigungsbeschluss und der Gebietskarte ersichtlich (siehe Downloads).

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 1.300 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 300
Anzahl der Flurstücke ca. 1.470
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Bad Karlshafen, Stadt Trendelburg
Beteiligte Gemarkungen Helmarshausen, Karlshafen, Wülmersen, Deisel

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
  • darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und –formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 28.12.2011
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 02.11.2016
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Karl-Hermann Frese
Telefon+49 (611) 535-4418
E-Mail: karl-hermann.frese@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:              
Teilnehmergemeinschaft Bad Karlshafen–Helmarshausen B83
Amt für Bodenmanagement Korbach
Medebacher Landstraße 27
34497 Korbach  

Vorsitzender:
Herr Detlef Sasse
Gründefeld 2
34385 Bad Karlshafen
Telefon: 0 56 72 / 26 47
E-Mail: d.c.sasse@t-online.de

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