Verfahrensgebiet
Hetzbach ist ein Stadtteil der Stadt Beerfelden und liegt im südlichen Teil des Odenwaldkreises. Beerfelden ist zentraler Ort für die sog. Oberzent. Im Regionalplan Südhessen ist Beerfelden als Unterzentrum ausgewiesen.
Das Verfahren beinhaltet außer der Gemarkung Hetzbach noch Teile der Gemarkungen Etzean und Beerfelden sowie Teile aus der Gemarkung Ebersberg der Stadt Erbach.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 1502 ha. Hierin sind ca. 960 ha Wald und die gesamte Ortslage von Hetzbach enthalten.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 1502 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 800 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1960 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Beerfelden, Stadt Erbach |
Beteiligte Gemarkungen |
Hetzbach, Etzean, Beerfelden, Ebersberg |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem Zuschuss von 80% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von insgesamt 2.120.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- Die erforderlichen eigentumsrechtlichen Regelungen für die vom Wasser- und Bodenverband „Grünlandregion Hessischer Odenwald“ durchgeführten Wegebaumaßnahmen herbeizuführen sowie die durch den Wegebau entstandenen landeskulturellen Nachteile zu beseitigen.
- Die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern
- Die Erschließung der Grundstücke durch Ergänzung des Wegenetzes zu verbessern
- Die Eigenart von Natur und Landschaft zu erhalten
- Die Belange von Naherholung und Fremdenverkehr zu unterstützen