Feld mit Kühen vor hügeliger Waldlandschaft

Biedenkopf-Eckelshausen - B 62

Die Stadt Biedenkopf befindet sich im Landkreis Marburg-Biedenkopf im nordwestlichen Mittelhessen.

Geplantes Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.

Verfahrensdaten

Verfahrensart

Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG

Verfahrensgröße

ca. 317 ha

Anzahl der Beteiligten

ca. 440 Ordnungsnummern

Anzahl der Flurstücke

ca. 1642

Beteiligte Gemeinde/Stadt

Stadt Biedenkopf

Beteiligte Gemarkungen

Biedenkopf, Eckelshausen

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger (hier Hessen-Mobil) tragen.

Für Maßnahmen die unabhängig vom Vorhaben des Unternehmensträgers durchgeführt werden beteiligen sich die öffentlichen Hände in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Ziel und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens ist die Flächenbereitstellung für den Neubau der Bundesstraße 62 einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Trasse der geplanten B 62 verläuft auf einer Länge von etwa 2,7 km im Gemeindegebiet Biedenkopf und zerschneidet das vorhandene Wege- und Gewässernetz sowie die landwirtschaftlichen Grundstücke erheblich.

Durch das Flurbereinigungsverfahren soll der entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden und Nachteile für die allgemeine Landeskultur (vor allem Zerschneidungsschäden), die durch die Baumaßnahme entstehen, möglichst vermieden bzw. minimiert werden.

Darüber hinaus sollen Landnutzungskonflikte aufgelöst und Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung ermöglicht werden. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung, insbesondere zur gewässerökologischen Verbesserung und zur Biotopverbundplanung angestrebt.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss

19.01.2022

1. Änderungsbeschluss

 

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

20.10.2022

Flächenbereitstellung für den Unternehmensträger

2022 - 2024

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan

 

Feststellung der Wertermittlung

 

Abfindungswunschtermin

 

Abfindungsvereinbarung

 

Allgemeiner Besitzübergang

 

Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes

 

Eintritt des neuen Rechtszustandes

 

Berichtigung der öffentlichen Bücher

 

Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Stephan Dietrich-Eckhardt
Telefon: +49(611)535-3217
E-Mail: stephan.dietrich-eckhardt@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Anna-Lena Zimmer
Telefon: +49(611)535-3379
E-Mail: anna-lena.zimmer@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:

Teilnehmergemeinschaft Biedenkopf-Eckelshausen
c/o Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Str. 17

35037 Marburg

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