Geplantes Verfahrensgebiet
Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.
Verfahrensdaten
Verfahrensart |
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße |
ca. 317 ha |
Anzahl der Beteiligten |
ca. 440 Ordnungsnummern |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 1642 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt |
Stadt Biedenkopf |
Beteiligte Gemarkungen |
Biedenkopf, Eckelshausen |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger (hier Hessen-Mobil) tragen.
Für Maßnahmen die unabhängig vom Vorhaben des Unternehmensträgers durchgeführt werden beteiligen sich die öffentlichen Hände in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Ziel und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens ist die Flächenbereitstellung für den Neubau der Bundesstraße 62 einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Trasse der geplanten B 62 verläuft auf einer Länge von etwa 2,7 km im Gemeindegebiet Biedenkopf und zerschneidet das vorhandene Wege- und Gewässernetz sowie die landwirtschaftlichen Grundstücke erheblich.
Durch das Flurbereinigungsverfahren soll der entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden und Nachteile für die allgemeine Landeskultur (vor allem Zerschneidungsschäden), die durch die Baumaßnahme entstehen, möglichst vermieden bzw. minimiert werden.
Darüber hinaus sollen Landnutzungskonflikte aufgelöst und Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung ermöglicht werden. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung, insbesondere zur gewässerökologischen Verbesserung und zur Biotopverbundplanung angestrebt.