Verfahrensgebiet
Die Stadt Butzbach liegt im nordwestlichen Teil des Wetteraukreises auf der Nordostseite des Taunus. Sie wird im äußersten Osten von der Wetter sowie von mehreren Bächen aus nordwestlicher in südöstliche Richtung durchquert.
Das Verfahrensgebiet umfasst weite Teile der Gemarkung Fauerbach östlich und südlich der Ortslage sowie den südwestlichen Zipfel der Gemarkung Ostheim. Aus nordwestlicher in südöstliche Richtung verläuft der Fauerbach, der nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie in einen guten Zustand entwickelt werden soll, durch das Verfahrensgebiet. Südlich angrenzend befinden sich die Gemarkungen Ober-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg (Gemeinde Ober-Mörlen). Die Landschaft ist durch ackerbauliche Nutzung stark geprägt.
Das Verfahrensgebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 341 Hektar. Das Flurbereinigungsverfahren wurde am 19.07.2019 durch die Stadt Butzbach beantragt.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 341 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 151 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 458 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Butzbach |
Beteiligte Gemarkungen | Fauerbach, Ostheim |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation. Hierunter verstehen sich Kosten für Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen zum Beispiel für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger (hier die Stadt Butzbach) finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die gegebenenfalls darüberhinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um Maßnahmen der Landentwicklung umzusetzen. So soll das Verfahren neben der Lösung von Landnutzungskonflikten sowie der Verbesserung der Agrarstruktur auch der naturnahen Entwicklung des Fauerbachs und der Beseitigung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur dienen.
In der Gemarkung Fauerbach liegt zersplitterter Grundbesitz vor mit Eigentumsverflechtungen in die Gemarkung Ostheim. Zur Verbesserung der Agrarstruktur können Eigentums- und Bewirtschaftungsflächen neu geordnet, zu größeren Bewirtschaftungseinheiten zusammengelegt und die Grundstückszuschnitte optimiert werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit weitere Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse (z. B. Viehtränken, Maschinenhallen, Ruhebänke, mobile Weidezäune, etc.) umzusetzen (finanzielle Förderung möglich).
Im Zuge des Verfahrens soll auch die Bereitstellung von Fläche am Fauerbach zur Ausweisung des Uferrandstreifens erfolgen, sodass für die Stadt die Voraussetzungen zur Realisierung von Renaturierungsmaßnahmen geschaffen werden.