Blick zwischen Bäumen hindurch auf Dorf

Dietzhölztal-Bergebersbach

Die Gemeinde Dietzhölztal ist die nördlichste Gemeinde des Lahn-Dill-Kreises in Hessen.

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 204 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 470
Anzahl der Flurstücke ca. 2.150
Beteiligte Gemeinde/Stadt Dietzhölztal
Beteiligte Gemarkungen Bergebersbach, Steinbrücken u. Straßebersbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden, aber in diesem Verfahren von der Gemeinde Dietzhölztal übernommen werden.

Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, zur 

  • Schaffung der Grundlage für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung -Mobilisierung und Generierung nachwachsender Rohstoffe durch Planung und Durchführung von Abholzungs- und Pflegemaßnahmen nach einer Waldwertermittlung durch Forst und Flurbereinigungsbehörde
  • Klärung und Ordnung der Eigentumsverhältnisse
  • Erhöhung der Rechtssicherheit durch Neuvermessung und Abmarkung der neuen Grundstücke
  • Grundstückszusammenlegung – Schaffung sinnvoller wirtschaftlicher Einheiten
  • Verbesserung der Grundstückserschließung durch maschinengeeignete Verbreiterung der Wege und Ausbaumaßnahmen im Wegenetz
  • Auflösung von Landnutzungskonflikten
  • Umsetzung von Maßnahmen der Landschaftspflege und des Gewässerschutzes
  • Förderung von Tourismusinfrastruktur und Naherholung, z.B. Instandsetzung und Beschilderung der Rad- und Wanderwege

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 12.12.2012
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 27.03.2014
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Susanne Trautwein-Keller
Telefon: +49(611)535-3234
E-Mail: susanne.trautwein-keller@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Harald Hauer
Telefon: +49(611)535-3253
E-Mail: harald.hauer@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Dietzhölztal-Bergebersbach
c/o Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Str. 17

35037 Marburg

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