Verfahrensgebiet
Siehe Gebietskarte.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 204 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 470 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 2.150 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Dietzhölztal |
Beteiligte Gemarkungen | Bergebersbach, Steinbrücken u. Straßebersbach |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden, aber in diesem Verfahren von der Gemeinde Dietzhölztal übernommen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, zur
- Schaffung der Grundlage für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung -Mobilisierung und Generierung nachwachsender Rohstoffe durch Planung und Durchführung von Abholzungs- und Pflegemaßnahmen nach einer Waldwertermittlung durch Forst und Flurbereinigungsbehörde
- Klärung und Ordnung der Eigentumsverhältnisse
- Erhöhung der Rechtssicherheit durch Neuvermessung und Abmarkung der neuen Grundstücke
- Grundstückszusammenlegung – Schaffung sinnvoller wirtschaftlicher Einheiten
- Verbesserung der Grundstückserschließung durch maschinengeeignete Verbreiterung der Wege und Ausbaumaßnahmen im Wegenetz
- Auflösung von Landnutzungskonflikten
- Umsetzung von Maßnahmen der Landschaftspflege und des Gewässerschutzes
- Förderung von Tourismusinfrastruktur und Naherholung, z.B. Instandsetzung und Beschilderung der Rad- und Wanderwege