Zweck des geplanten Verfahrens
- Bereitstellung der im Rahmen des Programms „Naturnahe Gewässer“ geforderten Flächen, Ausweisung von Gewässerrandstreifen am Kleebach.
- Ausweisung von Gewässerrandstreifen sowie Flächen für Maßnahmen zur Reduzierung der Abflussmenge und -geschwindigkeit am Strauchbach, um Starkregenereignisse abzumildern.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Eigentumsstruktur.
- Minimierung der landeskulturellen Nachteile für die Landwirtschaft und Auflösung von Landnutzungskonflikten.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, hier durch die Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, durch Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Flurstücken.
Aktueller Stand
Das Verfahren befindet sich in der Einleitung.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | 125 Hektar |
Anzahl der Beteiligten | 115 Grundstückseigentümer |
Anzahl der Flurstücke | 123 Bewirtschaftungsstücke |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Langgöns |
Beteiligte Gemarkungen | Dornholzhausen, Niederkleen |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentliche Hand beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Teilnehmergemeinschaft trägt den nicht förderfähigen Anteil an Ausführungskosten für die in ihrem Interesse oder auf ihre Anregung geplanten Maßnahmen. Die Kostenübernahme hierfür liegt von der Gemeinde Langgöns bereits vor.