Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von ca. 872 ha. Die Grenzen des Flurbereinigungsgebiets sind auf der Gebietsübersichtskarte mit einer rot gestrichelten Linie kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86(1) FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 872 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 175 |
Anzahl der Flurstücke | 856 |
Beteiligte Gemeinde(n) | Ebersburg |
Beteiligte Gemarkung(en) | Ebersberg, Weyhers |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird aus folgenden Gründen durchgeführt:
- Durch Neugestaltung des Wege- und Gewässernetzes und Durchführung von Agrarstrukturmaßnahmen sollen die landwirtschaftlichen Betriebsbedingungen verbessert werden. Das Wege- und Gewässernetz soll an neuzeitliche Bewirtschaftungsbedingungen angepasst werden; nicht mehr benötigte Wege sollen ausfallen. Eine Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen soll erfolgen.
- Es sollen notwendige Maßnahmen der naturnahen Entwicklung der Fließgewässer, zur Verbesserung der Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte sowie zur Verbesserung der Ufersicherung durchgeführt werden.
- Ausweisung von Hochwasserschutzmaßnahmen, insbesondere Schaffung von Retentionsräumen im Außenbereich und die Ermöglichung einer hangparallelen Bewirtschaftung.
- Durchführung notwendiger Maßnahmen zur Förderung der Erholung, Landschaftspflege und des Naturschutzes.
- Erhaltung und Sicherung von Feuchtgebieten und sonstigen ökologisch wertvollen Flächen durch Überführung in öffentliches Eigentum.
- Die Stärkung der Biodiversität soll vorangetrieben werden durch extensive Nutzung ausgewiesener Ausgleichsflächen, wechselnde Fruchtfolgen und Förderung des Anbaus alternativer Energiepflanzen.