Verfahrensgebiet
Langendiebach ist ein Stadtteil der Stadt Erlensee im westlichen Main-Kinzig-Kreis. Erlensee liegt am Unterlauf der Kinzig ca. 6km von Hanau entfernt.
Das Verfahren beinhaltet außer der Gemarkung Langendiebach noch Teile der Gemarkungen Rückingen und Langenselbold.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 365 Hektar, wovon für den Neubau der Umgehungsstraße ca. 12 Hektar beansprucht wurden.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 365 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 340 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1020 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Erlensee, Stadt Langenselbold |
Beteiligte Gemarkungen | Langendiebach, Rückingen, Langenselbold |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc.
Im Einwirkungsbereich der Ortsumfahrung übernimmt der Unternehmensträger die Verfahrenskosten. Die ggf. darüber hinausgehenden Verfahrenskostenanteile trägt das Land Hessen.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden, z.B. durch Maßnahmen die der Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen dienen, die durch den Bau der Ortsumfahrung entstanden sind.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die Flächen, die für das Unternehmen benötigt werden, bereit zu stellen sowie den entstehenden Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Weiterhin sollen Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Durchschneidung der Feldgemarkung (Wege- und Gewässernetz, landschaftspflegerische Anlagen und Bewirtschaftungsgrundstücke) entstehen, vermieden werden. Auch besteht die Möglichkeit zur Durchführung von Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung. Umgesetzt werden insbesondere Maßnahmen zur Veränderungen des Wegenetzes, um Schlagformen und -größen der Flächen zu verbessern, zur ökonomischen Landbewirtschaftung, zur Vermeidung der An- und Durchscheidungsschäden und zur Gewährleistung der Grundstückserschließung.