Blick über Felder auf Burg

Felsberg-Ortskernumgehung

Felsberg ist eine Stadt im Schwalm-Eder-Kreis in Hessen, gut 20 Kilometer südlich von Kassel.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Verfahren umfasst ausschließlich Grundstücke innerhalb der Gemarkung Felsberg. Die Abgrenzungen sind in der Gebietsübersichtskarte ersichtlich. Welche Grundstücke dem Verfahren im Einzelnen unterliegen, ist dem Flurstücksverzeichnis des Flurbereinigungsbeschlusses zu entnehmen.

Gebietsübersichtskarte und Flurstücksverzeichnis sind unter Downloads zu finden.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 213 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 100
Anzahl der Flurstücke ca. 218
Beteiligte Gemeinde / Stadt Stadt Felsberg
Beteiligte Gemarkungen Felsberg

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung des Verfahrens. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht werden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um den Neubau der Landesstraße L 3220 im Bereich der Stadt Felsberg zur Umgehung der Felsberger Altstadt zu realisieren.

Durch die Straßenbaumaßnahme werden ländliche Grundstücke in einem Umfang von ca. 9,5 ha in Anspruch genommen. Der entstehende Landverlust soll in diesem Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern verteilt werden, wobei die vom Träger des Unternehmens erworbenen Flächen in das Verfahren eingebracht werden können.

Neben den unternehmensbedingten Zielen des Flurbereinigungsverfahrens sollen auch im erforderlichen Umfang Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung durchgeführt werden.

Durch die vorgesehene Trasse der Ortsumgehung werden landwirtschaftliche Grundstücke angeschnitten und zum Teil unwirtschaftlich zerschnitten. Das landwirtschaftliche Wegenetz wird an vielen Stellen unterbrochen. Ebenso wird teilweise das bestehende Be- und Entwässerungssystem für die landwirtschaftliche Flächen in seiner Funktion beeinträchtigt.

Diese erheblichen Nachteile für die allgemeine Landeskultur sollen im Flurbereinigungsverfahren durch die Anlage eines funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und Gewässernetzes sowie durch die Durchführung landschaftsgestaltender Maßnahmen vermindert bzw. beseitigt werden.

Aufgrund der vorliegenden Besitzstruktur sind in einigen Bereichen des vorgesehenen Verfahrensgebietes bodenordnerische Maßnahmen sinnvoll, um Größe und Form der Grundstücke an neuzeitliche Produktionsbedingungen anzupassen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 13.11.2017
Anordnungsbeschluss 12.01.2018
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 06.03.2018
1. Änderungsbeschluss 01.02.2022
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung 21.02.2023
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Downloads

Verfahrensleitung

Nina Schäfer
Telefon : +49(611)535-2256
E-Mail: nina.schaefer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Tobias Mand
Telefon: +49(611)535-2313
E-Mail: tobias.mand@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Felsberg - Ortskernumgehung
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

Vorsitzender
Herr Klaus Otto

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