Luftbild der Autobahn A 66

Flieden - Süd A66

In dem Flurbereinigungsverfahren werden Trassen- und Ausgleichsflächen für den Bau der BAB A 66 bereitgestellt. Der Landverlust wird auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt. Durch die Neugestaltung des Wegenetzes und die Durchführung von Agrarstrukturmaßnahmen sollen die landwirtschaftlichen Betriebsbedingungen verbessert werden.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 998 ha.

Verfahrensdaten

VerfahrensartUnternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG in Verbindung mit Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 998 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 290
Beteiligte Gemeinde/StadtGemeinde Flieden, Gemeinde Kalbach, Gemeinde Neuhof, Stadt Schlüchtern
Beteiligte GemarkungenNeuhof, Mittelkalbach, Schweben, Rückers, Höf und Haid, Flieden, Klosterhöfe 

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 80% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • den durch das Bauvorhaben entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu vermeiden bzw. zu beseitigen.

Über die Unternehmensziele hinaus sollen Maßnahmen der Landentwicklung durchgeführt werden. Insbesondere sollen

  • die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert, 
  • die allgemeine Landeskultur, die Landentwicklung und die Schaffung von gemeinschaftlichen Maßnahmen und Gemeinschaftsanlagen gefördert, 
  • sowie Maßnahmen des Naturschutzes und des Hochwasserschutzes ermöglicht werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 21.12.2010
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 07.02.2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 16.11.2018
Feststellung der Wertermittlung 25.10.2021
Abfindungswunschtermin 10/2021 – 01/2022
Abfindungsvereinbarung 04/2022 – 07/2022
Allgemeiner Besitzübergang 01.08.2022
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Downloads

Beschreibung

Umfasst die Verfahren UF1429, UF1587, UF1588 und UF1951

Beschreibung

Umfasst die Verfahren UF1429, UF1587, UF1588 und UF1951

Beschreibung

Umfasst die Verfahren UF1429, UF1587, UF1588 und UF1951

Beschreibung

Umfasst die Verfahren UF1429, UF1587, UF1588 und UF1951

Verfahrensleitung

Kai Witte
Telefon: +49(611) 535 - 1159
E-Mail: kai.witte@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Matthias Barthelmes
Telefon: +49(611) 535 - 1257
E-Mail: matthias.barthelmes@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Flieden – Süd A 66
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 -1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender:
Herr Erwin Pappert

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