Verfahrensgebiet
Das Verfahrensgebiet umfasst ausschließlich Grundstücke innerhalb der Gemarkung Dainrode. Welche Grundstücke dem Verfahren im Einzelnen unterliegen ist dem Verzeichnis der Flurstücke und der Karte des Flurbereinigungsbeschlusses zu entnehmen (siehe Downloads).
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 420 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 110 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 640 |
Beteiligte Stadt | Frankenau |
Beteiligte Gemarkungen |
Dainrode |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren.
Die im Zusammenhang mit der Gewässerrenaturierung entstehenden Ausführungskosten (z.B. Vermessungs- und Wertermittlungskosten) trägt das Projekt Gewässerrenaturierung.
Weitere Ausführungskosten können entstehen u.a. durch: Wege- u. Brückenbau, Landschaftspflege, Bodenverbesserung oder landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziel des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, zur
- Unterstützung der Umsetzung des Renaturierungskonzeptes des Lengelbaches, u. a. bei der Anlage von Uferrandstreifen, einzelnen Hochwasserschutzmaßnahmen und Naturschutzmaßnahmen
- Auflösung auftretender Landnutzungskonflikte bei der Umsetzung des Renaturierungskonzeptes
- Neugestaltung der Grundstückszuschnitte
- Verbesserung der Agrarstruktur
- Verbesserung der Erschließung ländlicher Grundstücke