Hügelige Landschaft mit Feldern und Bäumen, am linken Bildrand Häuser

Frankenau-Naturpark I

Landkreis Waldeck-Frankenberg

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Verfahrensgebiet ist aus dem Flurbereinigungsbeschluss, der Anlage zum Flurbereinigungsbeschluss und der Gebietskarte ersichtlich (siehe Downloads).

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße 713 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 370
Anzahl der Flurstücke 1.990
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Frankenau, Gemeinde Haina
Beteiligte Gemarkungen Frankenau, Löhlbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • das Naturschutzgroßprojekt Kellerwald-Region, hier die ökologisch wertvollen Offenlandflächen um Frankenau, bei der Umsetzung zu unterstützen,
  • die kleinflächige Flurstücksparzellierung aufzuheben und durch die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse eine Grundlage für eine moderne Agrarstruktur zu schaffen,
  • die auftretenden Landnutzungskonflikte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft aufzulösen

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 17.10.2011
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 19.03.2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 28.04.2015
Feststellung der Wertermittlung 11.06.2014
Abfindungswunschtermin 2014
Abfindungsvereinbarung 2015
Allgemeiner Besitzübergang 09.07.2015
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Downloads

Verfahrensleitung

Karl-Hermann Frese
Telefon+49 (611) 535-4418
E-Mail: karl-hermann.frese@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:              
Teilnehmergemeinschaft Frankenau-Naturpark I
Amt für Bodenmanagement Korbach
Medebacher Landstraße 27
34497 Korbach

Vorsitzender:
Herr Herbert Karl Ruhwedel
Lärchenstraße 12
35110 Frankenau
Telefon: 0 64 55 / 89 32
E-Mail: h_ruhwedel@t-online.de

Schlagworte zum Thema