Eine Straße mit einem Auto führt an einem Feld vorbei, im Hintergrund sind Häuser

Frankenberg II - B 253

Landkreis Waldeck-Frankenberg

Verfahrensgebiet

Frankenberg liegt zwischen dem Burgwald im Süden und der Breiten Struth im Nordwesten an der Einmündung der Nemphe in die Eder, in welche nördlich der Stadt bei Schreufa auch die Nuhne fließt. Das nächstgelegene Oberzentrum ist die Universitätsstadt Marburg.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 1.084 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 560
Anzahl der Flurstücke ca. 2.770
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Frankenberg, Gemeinde Allendorf (Eder), Gemeinde Burgwald
Beteiligte Gemarkungen

Röddenau, Frankenberg, Haine, Rennertehausen, Birkenbringhausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 2.330.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Frankenberg und der Gemeinde Bottendorf und den betroffenen Jagdgenossenschaften übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt.
  • eine Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und –formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse zu erzielen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 12.02.2002
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 24.07.2003
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 03.12.2008
Feststellung der Wertermittlung 31.10.2011
Abfindungswunschtermin 2012 - 2013
Abfindungsvereinbarung 2013 - 2014
Allgemeiner Besitzübergang 04.06.2014
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Karl-Hermann Frese
Telefon+49 (611) 535-4418
E-Mail: karl-hermann.frese@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:              
Teilnehmergemeinschaft Frankenberg II - B 253
Amt für Bodenmanagement Korbach
Medebacher Landstraße 27
34497 Korbach  

Vorsitzender: Herr Heinrich Rampe

Schlagworte zum Thema