Auf der linken Bildseite ist ein Weg, rechts davon eine Wiese, am Horizont sind Bäume

Gedern-Spießbach

Die Stadt Gedern liegt im nordöstlichen Teil des Wetteraukreises auf der Südseite des Vogelsbergs.

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Verfahrensgebiet umfasst einen Teilbereich im Westen der Gemarkung Gedern. Aus nördlicher Richtung verläuft der Spießbach durch das Verfahrensgebiet in den Gederner See und im südlichen Teil weiter in den Spießweiher. Die Landschaft ist hügelig und ist sowohl durch Acker- und Grünlandnutzung geprägt. Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 211 Hektar.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 211 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 80
Anzahl der Flurstücke ca. 270
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Gedern
Beteiligte Gemarkungen Gedern

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung und der naturnahen Entwicklung von Gewässern, durchzuführen. Landnutzungskonflikte sollen aufgelöst werden.

Durch das Verfahren sollen die Voraussetzungen zur Realisierung von Renaturierungsmaßnahmen am Spießbach sowie die Voraussetzungen zur Realisierung des Wegeausbaus seitens der Stadt Gedern geschaffen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse, wie z.B. Agrarstrukturverbesserungen durchzuführen. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist teilweise zersplittert, eine Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten ist erforderlich.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss23.07.2019
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft04.02.2020
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan29.02.2024
Feststellung der Wertermittlung19.12.2022
Abfindungswunschtermin 
Abfindungsvereinbarung 
Allgemeiner Besitzübergang 
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Berichtigung der öffentlichen Bücher 
Schlussfeststellung 

Verfahrensleitung

Matthias Höhn
Telefon: +49 (611) 535-7303
E-Mail: matthias.hoehn@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Jonas Reutzel
Telefon: +49 (611) 535-7345
E-Mail: jonas.reutzel@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Gedern-Spießbach
c/o Amt für Bodenmanagement Büdingen
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen

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