grüne Wiese mit Bäumen

Grebenhain-Grebenhain

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst die Gemarkung Grebenhain. Die Ortslage und der größte Teil des Oberwaldes sind nicht in das Verfahrensgebiet einbezogen. Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von rd. 774 ha, enthalten ist eine Waldfläche von ca. 190 ha.

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Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 791 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 791 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 254
Anzahl der Flurstücke ca. 1280
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Grebenhain
Beteiligte Gemarkungen Grebenhain, Crainfeld, Bermuthshain

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 1.420.771,81 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Gemeinde Grebenhain und der Jagdgenossenschaft übernommen.

Ziele des Verfahrens

  • Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft durch Schaffung von großen Grundstücken als möglichst große Bewirtschaftungseinheiten
  • Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landesentwicklung
  • Neugestaltung des landwirtschaftlichen Wegenetzes durch bessere Anpassung an die Geländeform
  • Naturnahe Gestaltung der Fließgewässer durch Ausweisung von Uferrandstreifen
  • Flurgliedernde und gewässerbegleitende Gehölzpflanzungen
  • Sicherung von ökologisch wertvollen Biotopen
  • Schadlose Abführung des Oberflächenwassers im vorhandenen Gewässernetz gewährleisten

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1990
Anordnungsbeschluss 20.08.1990
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 23.01.1991
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 03.02.1999
Feststellung der Wertermittlung 27.12.2007
Abfindungswunschtermin 2009/2010
Abfindungsvereinbarung 2009/2010
Allgemeiner Besitzübergang 05.07.2010
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 14.08.2019
Eintritt des neuen Rechtszustandes 29.01.2020
Berichtigung der öffentlichen Bücher 18.02.2020
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Timo Karl
Telefon:+49(611) 535 - 1470
E-Mail: timo.karl@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Dieter Buchhaupt
Telefon: +49(611) 535 - 1448
E-Mail: dieter.buchhaupt@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Grebenhain-Grebenhain
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Helmut Winter

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