Verfahrensgebiet
Am östlichen Rand des Oberrheingrabens, am Fuße des steil ansteigenden Odenwaldes liegt mit der Hessischen Bergstraße das kleinste Weinanbaugebiet Hessens. Das Verfahrensgebiet „Heppenheim Schloßberg“ gehört zur Stadt Heppenheim und hat Anteil an der Gemarkung Heppenheim und der Gemarkung Unter-Hambach. Es umfasst eine Fläche von ca. 88 ha. Bedingt durch die sehr kleinräumige Parzellierung sind vom Verfahren ca. 300 Teilnehmer betroffen.
Das Verfahrensgebiet umfasst einen von Ost nach West verlaufenden Geländerücken. Dieser wird am Westende um knapp 50 m von einer steil zur Rheinebene abfallenden Kuppe überragt. Hier befindet sich die Ruine der Starkenburg, das Wahrzeichen der Stadt Heppenheim und der gesamten Region Starkenburg.
Das Verfahrensgebiet gehört verwaltungsmäßig zur Stadt Heppenheim und damit zur Planungsregion Südhessen.
Das Verfahren wurde 2002 eingeleitet.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 53 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 180 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 480 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Heppenheim |
Beteiligte Gemarkungen | Heppenheim, Unter-Hambach |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 2.550.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden. Die Eigenleistung wird von der Stadt Heppenheim übernommen.
Ziele des Verfahrens
Im Bereich des Schlossberges soll eine nachhaltige Erhaltung, Sicherung und Entwicklung der charakteristischen Kulturlandschaft durch Sicherung einer Bewirtschaftung und Pflege erreicht werden.
Zur Stabilisierung eines wettbewerbsfähigen Weinbaues und zur Schaffung einer ausreichenden Flächenpflege sind Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur erforderlich.
Insbesondere ist die Erschließung des Gebietes für heutige Erfordernisse nicht ausreichend.
Zum einen sind die Grundstücke teilweise nur über Privateigentum zugänglich, zum anderen müssen die vorhandenen Erschließungsstrukturen landschaftsgerecht verbessert und ergänzt werden.
Zur Erhaltung und Stärkung der Naherholung und des Fremdenverkehrs sind darüber hinaus Fußwege wiederherzustellen und teilweise neu zu schaffen.
Durch Maßnahmen der Landschaftsentwicklung soll die charakteristische Weinbergslandschaft der Hess. Bergstraße - "Blühende Bergstraße" - gesichert und verbessert werden. Gleichzeitig werden dadurch auch die Naherholung und der Fremdenverkehr unterstützt und gefördert.
Das Eigentum ist zersplittert und die Grundstücke sind unwirtschaftlich geformt. Durch die Bodenordnung sind Wirtschaftseinheiten zu schaffen, die eine nachhaltige Nutzung für den Weinbau, aber ebenso die Pflege von Flächen dauerhaft und kostengünstig ermöglichen.