Verfahrensdaten
Verfahrensart | vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 167 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 51 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 157 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Herbstein |
Beteiligte Gemarkungen | Lanzenhain |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 243.010 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Herbstein übernommen.
Ziele des Verfahrens
Die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens ist notwendig um:
- Maßnahmen zur Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes durchzuführen. Insbesondere soll die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer durch die Ausweisung von Uferstreifen gefördert werden
- Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen in Zone II des Wasserschutzgebietes durch Erwerb von Flächen durchzuführen
- Landnutzungskonflikte landwirtschaftlicher Flächen aufzulösen
- Den Grundbesitz neu zu ordnen, eine zweckmäßige Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes zu erreichen und Bewirtschaftungsvereinfachungen (Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen) für die verbleibenden landwirtschaftlichen Betriebe zu ermöglichen