Renaturierter Bachlauf mit jungem Bewuchs am Ufer

Kirtorf/Gleenbach-Heiligenteichbach

Das Flurbereinigungsverfahren wurde insbesondere zur Entwicklung der Gewässer Gleenbach (Klein) und Heiligenteichbach eingeleitet. Das Verfahrensgebiet Kirtorf/Gleenbach-Heiligenteichbach wurde vom Verfahrensgebiet Kirtorf – Ober-Gleen umschlossen. Beide Verfahrensgebiete wurden zusammengefasst und werden unter dem Verfahren Kirtorf – Ober-Gleen weitergeführt.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 43 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 43 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 50
Anzahl der Flurstücke ca. 90
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Kirtorf
Beteiligte Gemarkungen Ober-Gleen, Heimertshausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

  • Durch die Bodenordnung sollen Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz aufgelöst werden.
  • Die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer soll durch die Ausweisung von Uferrandstreifen ermöglicht werden.
  • Vorhandene Feuchtflächen sollen erhalten und gesichert werden. Eine Erweiterung ist in Teilbereichen vorgesehen.
  • Durch Zusammenlegung der Eigentumsflächen unter Berücksichtigung der Pachtverhältnisse sollen Bewirtschaftungsvereinfachungen für die landwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
  • Notwendige Erschließungsmaßnahmen sollen durchgeführt werden.
  • Die Durchführung von dorferneuernden Maßnahmen verbessert die ländliche Struktur; so soll die Kelteranlage des Obst- und Gartenbauvereins Heimertshausen erweitert werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 2008
Anordnungsbeschluss 05.12.2008
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 02.03.2009
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt

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